In München gibt es derzeit 76 Parklizenzgebiete, zusätzlich dazu noch die Altstadt und das Hauptbahnhofviertel mit Sonderregelungen zum Parken für Bewohner*innen. Fünf weitere Parklizenzgebiete wurden Anfang 2025 vom Stadtrat verabschiedet. Die fünf neuen Parklizenzgebiete entstehen in Gern, am Mangfallplatz, am Scharfreiterplatz, in Mittersendling und in Pasing Süd. Zudem soll das bestehende Lizenzgebiet „Partnachplatz“ erweitert werden. Hinzu kommen der Domagkpark, die Messestadt Riem und das in Umsetzung befindliche Gebiet Freiham mit einer Parkraumbewirtschaftung ohne Bewohnerlizenz.
Alle Personen, die in einem der Lizenzgebiete wohnen, werden rechtzeitig über die geplanten Parkregelungen und die Voraussetzungen zum Erwerb eines Parkausweises informiert.
Bewohner*innen von Freiham werden vom Mobilitätsreferat rechtzeitig über die Inbetriebnahme des Bewirtschaftungsgebietes und die vorgesehenen Parkregelungen informiert. Die Überwachung der Gebiete übernimmt die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München im Bewirtschaftungszeitraum. Der Zeitraum liegt werktags (in der Regel Montag bis Samstag), zwischen 9 und 23 Uhr.
Das bestehende Parklizenzgebiet „Partnachplatz“ im Stadtbezirk 07 wird zum 15. Dezember 2025 erweitert, eine Erweiterung des Lizenzgebietes „Thalkirchen“ im Stadtbezirk 19 ist ebenfalls bis Ende des Jahres vorgesehen.
Das Lizenzgebiet "Partnachplatz" dehnt sich künftig westlich der Fernpassstraße bis zur Garmischer Straße aus. Das Gebiet "Thalkirchen" erhält eine Erweiterung südlich des Thalkirchner Platzes in der Maria-Einsiedel-Straße, der Geitauer Straße und dem Kirchweg.
Alle Haushalte in den beiden Lizenzgebieten erhalten derzeit einen Flyer mit allen relevanten Informationen zu den Veränderungen. Bewohner*innen mit eigenem Auto und ohne Stellplatz auf Privatgrund können ab sofort schriftlich oder online unter Vorlage des Fahrzeugscheins beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München einen Parkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro.
Bereits ausgestellte Parkausweise für die Gebiete Partnachplatz und Thalkirchen behalten ihre Gültigkeit, der räumliche Geltungsbereich wird automatisch erweitert.
Aufgrund der Einführung einer neuen Buchungssoftware können zum Jahreswechsel 2025/2026 und im Januar 2026 bei der Landeshauptstadt München eingehende Zahlungen vorübergehend nicht verbucht werden. Dadurch verzögern sich leider Druck und Versand der Parkausweise. Das Kreisverwaltungsreferat empfiehlt daher, Einzahlungen bis spätestens 19. Dezember 2025 oder dann erst wieder ab Mitte Januar 2026 vorzunehmen, damit die Ausstellung des Parkausweises noch vor der Softwareumstellung beziehungsweise unmittelbar nach der Einführungsphase erfolgen kann. Bitte legen Sie in der Zwischenzeit Ihren Altausweis oder die bei der Beantragung des Parkausweises erstellte Antragsbestätigung in Ihr Fahrzeug.
In den innenstadtnahen Wohngebieten ist das Angebot an öffentlichen Parkplätzen für dort Lebende, Arbeitende oder Besucher*innen begrenzt.
Die Münchner Stadtviertel leiden unter dem Verkehr der Parkplatzsuchenden, die mit ihren Fahrzeugen Lärm, Stau und Abgase verursachen.Die Einrichtung von Parklizenzgebieten hat gezeigt, dass der knappe Parkraum effektiver genutzt werden kann und dies zur Steigerung der Lebensqualität in Wohngebieten beitragen kann.
Alle, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen, können für ein auf sie zugelassenes oder ihnen dauerhaft zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Antrag muss schriftlich unter Vorlage einer Kopie des Fahrzeugscheines oder einer Halterbestätigung über eine dauerhafte Nutzung gestellt werden.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 5. Februar 2025 wurde für den Stadtteil Freiham die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung beschlossen. Da Freiham als autoarmes Quartier geplant wurde, sind Wohnen und Mobilität hier eng verknüpft und der öffentliche Raum soll vorwiegend der Aufenthaltsqualität und nicht dem Parken dienen. Private Fahrzeuge sind daher vorrangig auf Privatgrund abzustellen.
Der öffentliche Parkraum soll Besucher*innen, Schwerbehinderten mit entsprechenden Parkbevorrechtigungen, aber auch dem Liefer- und Handwerksverkehr zur Verfügung stehen. Da es sich um ein Gebiet mit reiner Parkraumbewirtschaftung und kein Parklizenzgebiet handelt, können Anwohner*innen keine Parkausweise beantragen.
Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung soll helfen, den verschiedenen Bedarfen an öffentlichen Parkplätzen gerecht zu werden und dauerhaftes Parken zu unterbinden. Entsprechend dem Straßenausbau wird der Parkraum in Freiham Schritt für Schritt bewirtschaftet. In einem ersten Schritt werden folgende Straßen ab dem 11. Dezember 2025 umgesetzt:
In diesen beiden Straßenabschnitten wird das Parken künftig zwischen 9 und 23 Uhr für bis zu drei Stunden unter Auslegung einer Parkscheibe möglich sein. Sonntags findet keine Bewirtschaftung statt. Die Überwachung dieser beiden Abschnitte erfolgt durch die Kommunale Verkehrsüberwachung.