Seit Frühjahr 2024 gibt es in München 76 Parklizenzgebiete, zusätzlich dazu die Altstadt, den Hauptbahnhof, den Domagkpark und die Messestadt Riem mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung von insgesamt zirka 100.000 Parkplätzen. Fünf weitere Parklizenzgebiete wurden Anfang 2025 vom Stadtrat verabschiedet. Die fünf neuen Parklizenzgebiete entstehen in Gern, am Mangfallplatz, am Scharfreiterplatz, in Mittersendling und in Pasing Süd. Zudem soll das bestehende Lizenzgebiet „Partnachplatz“ erweitert werden. In Freiham ist eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ohne Parklizenzierung geplant.
Die Umsetzung der Maßnahmen kann nach aktuellem Stand ab Herbst 2025 bis 2028 erfolgen.
Alle Personen die in einem der Lizenzgebiete wohnen werden vom Mobilitätsreferat rechtzeitig über die Inbetriebnahme des Lizenzgebietes informiert. Die Überwachung der Gebiete übernimmt die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München im Bewirtschaftungszeitraum. Der Zeitraum liegt werktags, Montag bis Samstag, in der Regel, zwischen 9 und 23 Uhr.
In den innenstadtnahen Wohngebieten ist das Angebot an öffentlichen Parkplätzen für dort Lebende, Arbeitende oder Besucher*innen begrenzt.
Die Münchner Stadtviertel leiden unter dem Verkehr der Parkplatzsuchenden, die mit ihren Fahrzeugen Lärm, Stau und Abgase verursachen.Die Einrichtung von Parklizenzgebieten hat gezeigt, dass der knappe Parkraum effektiver genutzt werden kann und dies zur Steigerung der Lebensqualität in Wohngebieten beitragen kann.
Alle, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen, können für ein auf sie zugelassenes oder ihnen dauerhaft zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Antrag muss schriftlich unter Vorlage einer Kopie des Fahrzeugscheines oder einer Halterbestätigung über eine dauerhafte Nutzung gestellt werden.