Im nächsten Stadtratsbeschluss zum Parkraummanagement in München werden insgesamt zehn neue Parkraummanagementgebiete in neun verschiedenen Stadtbezirken dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtratsbeschluss ist für das 4. Quartal 2024 vorgesehen. Stimmt der Stadtrat dem Entscheidungsvorschlag des Mobilitätsreferat zu, dauert es in der Regel ein bis drei Jahre, bis ein Gebiet umgesetzt werden kann. Dabei kommt es immer auch auf den Umfang der beschlossenen Gebiete an.
Bewohner*innen des neuen Lizenzgebietes werden von uns bei geplanter Einführung des Lizenzgebietes rechtzeitig per Post informiert.
Die Gebiete erstrecken sich zwischen dem Mittleren Ring, den Bahngleisen, Fernpaßstraße, Heiterwangerstraße und südlich der Baumgartnerstraße.
Die neuen Parklizenzgebiete ergänzen die bereits bestehenden 71 Gebiete, in denen jeweils bereits ein bedarfsgerechtes Parkraummanagement eingeführt ist. Die Überwachung der Gebiete übernimmt die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München im Bewirtschaftungszeitraum, der auf werktags, also von Montag bis Samstag, und in der Regel auf die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt ist.
Die häufigsten Parkregeln in den Lizenzgebieten sind das Parken mit gültigem Parkausweis für Bewohner*innen und das Mischparken mit Parkschein. Bewohner*innen mit Parkausweis parken kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Besucher*innen können tagsüber gebührenpflichtig mit Parkschein parken. Daneben gibt es Mischformen bei den Parkregeln, die den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst sind und die Belange der gewachsenen Viertel mit einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten widerspiegeln. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs finden Berücksichtigung. An Straßenabschnitten mit zum Beispiel Gewerbeeinheiten und Einzelhandel sind teilweise Kurzzeitparkflächen und Lieferbereiche eingerichtet.
Bewohner*innen mit Wohnsitz im Lizenzbereich, auf die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist und die nicht über einen Stellplatz auf Privatgrund verfügen, können ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 € jährlich einen Parkausweis für eine Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Wer in einem Parklizenzgebiet mit einem personell und räumlich selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen ist, kann ebenfalls einen Parkausweis beantragen.
Das Gebiet erstreckt sich zwischen Arnulfstraße, Washingtonstraße, Nibelungenstraße, Lachnerstraße und Renatastraße und schließt damit westlich an die Gebiete Rotkreuzplatz Nord und Süd an.
Das neue Parklizenzgebiet ergänzt die bereits bestehenden 69 Gebiete, in denen jeweils bereits ein bedarfsgerechtes Parkraummanagement eingeführt ist. Die Überwachung der Gebiete übernimmt die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München im Bewirtschaftungszeitraum, der auf werktags, also von Montag bis Samstag, und in der Regel auf die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt ist.
Die häufigsten Parkregeln in den Lizenzgebieten sind das Parken mit gültigem Parkausweis für Bewohner*innen und das Mischparken mit Parkschein. Bewohner*innen mit Parkausweis parken kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Besucher*innen können tagsüber gebührenpflichtig mit Parkschein parken. Daneben gibt es Mischformen bei den Parkregeln, die den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst sind und die Belange der gewachsenen Viertel mit einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten widerspiegeln. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs finden Berücksichtigung. An Straßenabschnitten mit zum Beispiel Gewerbeeinheiten und Einzelhandel sind teilweise Kurzzeitparkflächen und Lieferbereiche eingerichtet.
Bewohner*innen mit Wohnsitz im Lizenzbereich, auf die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist und die nicht über einen Stellplatz auf Privatgrund verfügen, können ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 € jährlich einen Parkausweis für eine Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Wer in einem Parklizenzgebiet mit einem personell und räumlich selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen ist, kann ebenfalls einen Parkausweis beantragen.
Das bereits bestehende Gebiet „Walchenseeplatz“ wird nach Süden erweitert und erstreckt sich künftig zwischen Spixstraße, Herzogstandstraße, Deisenhofener Straße, Fockensteinstraße, Setzbergstraße, Untersbergstraße und Tegernseer Landstraße. Der östliche Teil der Deisenhofener Straße, der Fockensteinstraße und der Perlacher Straße, die bisher im Gebiet „Walchenseeplatz“ lagen, werden künftig dem Lizenzgebiet „Giesinger Bahnhof“ zugeordnet. Die von dieser Veränderung betroffenen Haushalte erhalten demnächst Informationen, wie mit den bereits ausgestellten Parkausweisen weiter verfahren wird.
Das neue Gebiet „Giesinger Bahnhof“ erstreckt sich zwischen Deisenhofener Straße, Schlierseestraße, Chiemgaustraße, Weissenseestraße, Sintpertstraße und Fockensteinstraße und schließt damit östlich an das Gebiet „Walchenseeplatz“ an.
Die neuen Parklizenzgebiete ergänzen die bereits bestehenden 69 Gebiete, in denen schon ein bedarfsgerechtes Parkraummanagement eingeführt ist. Die Überwachung der Gebiete übernimmt die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München im Bewirtschaftungszeitraum, der auf werktags, also von Montag bis Samstag, und in der Regel auf die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt ist.
Die häufigsten Parkregeln in den Lizenzgebieten sind das Parken mit gültigem Parkausweis für Bewohner*innen und das Mischparken mit Parkschein. Bewohner*innen mit Parkausweis parken kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Besucher*innen können tagsüber gebührenpflichtig mit Parkschein parken. Daneben gibt es Mischformen bei den Parkregeln, die den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst sind und die Belange der gewachsenen Viertel mit einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten widerspiegeln. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs finden Berücksichtigung. An Straßenabschnitten mit zum Beispiel Gewerbeeinheiten und Einzelhandel sind teilweise Kurzzeitparkflächen und Lieferbereiche eingerichtet.
Bewohner*innen mit Wohnsitz im Lizenzbereich, auf die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist und die nicht über einen Stellplatz auf Privatgrund verfügen, können ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro jährlich einen Parkausweis für eine Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Wer in einem Parklizenzgebiet mit einem personell und räumlich selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen ist, kann ebenfalls einen Parkausweis beantragen.
Im Rahmen der Neueinrichtung des Gebietes „Giesinger Bahnhof“ hat sich aus planerischen Gründen und unter Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Notwendigkeit ergeben, die Gebietsgrenzen des Gebietes „Walchenseeplatz“ anzupassen.
Diese Straßenabschnitte werden künftig dem Lizenzgebiet „Giesinger Bahnhof“ zugeordnet:
Ganz konkret bedeutet es, dass sich für folgende Anwesen der Gültigkeitsbereich "Wachenseeplatz" in „Giesinger Bahnhof“ ändert:
Sie können
In den innenstadtnahen Wohngebieten ist das Angebot an öffentlichen Parkplätzen für dort Lebende, Arbeitende oder Besucher*innen begrenzt.
Die Münchner Stadtviertel leiden unter dem Verkehr der Parkplatzsuchenden, die mit ihren Fahrzeugen Lärm, Stau und Abgase verursachen.Die Einrichtung von Parklizenzgebieten hat gezeigt, dass der knappe Parkraum effektiver genutzt werden kann und dies zur Steigerung der Lebensqualität in Wohngebieten beitragen kann.
Alle, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen, können für ein auf sie zugelassenes oder ihnen dauerhaft zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Antrag muss schriftlich unter Vorlage einer Kopie des Fahrzeugscheines oder einer Halterbestätigung über eine dauerhafte Nutzung gestellt werden.