Aktueller Hinweis vom 17. Juli 2026 zum Verwaltungsverteilverfahren:
Das Verwaltungsgericht München hat am 4. Februar 2026 die Klageanträge eines Anbieters für Ladeinfrastruktur gegen die Landeshauptstadt München weitestgehend abgewiesen. Im Rahmen der Urteilsbegründung bemängelte das Gericht jedoch verschiedene Aspekte des Verwaltungsverteilverfahrens. Aus der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts München schließt die Landeshauptstadt München nach eingehender Prüfung, dass die vom Verwaltungsgericht München festgestellten inhaltlichen Mängel des Verwaltungsverteilverfahrens nicht nachträglich ausgeräumt werden können.
Die Landeshauptstadt München hat sich daher dazu entschieden, Rechtsmittel gegen dieses Urteil nicht weiter zu verfolgen, um erneute massive Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und ein Voranschreiten beim Aufbau der Ladeinfrastruktur zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird daher zeitnah den Stadtrat zum Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund und zu dem seit Januar 2025 laufenden Verwaltungsverteilverfahren befassen. Dem Stadtrat soll vorgeschlagen werden, das Verwaltungsverteilverfahren zu beenden und die Verwaltung mit der Umsetzung einer Konzessionsvergabe zu beauftragen.
Die Landeshauptstadt München wird über das weitere Vorgehen zum Aufbau der Ladeinfrastruktur zu gegebener Zeit informieren.
Der folgende Inhalt wurde am 26.09.2025 aktualisiert. Die Anpassungen in den Kapiteln 4 und 5 dienen der weiteren Präzisierung und basieren auf Rückmeldungen und Fragen der CPOs zum Standortkonzept sowie zum weiteren Verfahrensablauf.
Die Landeshauptstadt München forciert derzeit den Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Pkw als zentralen Baustein der Transformation hin zu einer klimaneutralen motorisierten individuellen Mobilität (Antriebswende). Der Ausbau erfolgt im gesamten Stadtgebiet, das sich in acht gleichwertige, räumlich definierte Flächenkontingente gliedert. Die Definition dieser acht Kontingente erfolgte anhand der stadtbezirksweise ermittelten Ladebedarfe und ist in der Anlage „Übersicht Kontingente und Ladebedarf“ näher dargestellt. Ziel ist es, möglichst schnell eine Verdoppelung der heutigen Anschlussleistung auf rund 55 MW im öffentlichen Raum zu erreichen.
Die Landeshauptstadt München sucht zu diesem Zweck ladepunktbetreibende Unternehmen (nachfolgend „Charge Point Operator“), die geeignet sind, die entsprechende Ladeinfrastruktur für Normalladen ordnungsgemäß durch die notwendigen Genehmigungsverfahren zu führen, eigenwirtschaftlich aufzubauen und für den Zeitraum von 9 Jahren zu betreiben.
An die Ladeinfrastruktur sowie an die Standortwahl werden auf der Grundlage der Sondernutzungsrichtlinie (SoNuRL) der Landeshauptstadt München allgemeine Anforderungen gestellt. Ferner werden funktionale und stadtplanerische Kriterien etwa zur barrierefreien Nutzung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur formuliert, die im Weiteren in den Kapiteln 10 und 11 näher beschrieben werden. Es gilt die Sondernutzungsgebührensatzung (SoNuGebS) der Landeshauptstadt München.
Durch ihre Beschlüsse vom 24. April 2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 12728), vom 02.10.2024 (Sitzungsvorlage 20-26 / V 13871) sowie vom 27.11.2024 (Sitzungsvorlage 20-26 / V 14763) hat die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München die Voraussetzungen für die Durchführung dieses Verwaltungsverfahrens geschaffen und die Sondernutzungsrichtlinie sowie die Sondernutzungsgebührensatzung geändert, um eine einheitliche Handhabe von Ladeinfrastruktur im Rahmen der bevorstehenden Genehmigungsverfahren zu gewährleisten.
Das nun angestoßene Verwaltungsverfahren sieht die Auswahl je eines Charge Point Operators (CPO) pro Flächenkontingent vor. Interessierte CPOs können sich auf ein Flächenkontingent oder auch auf mehrere Flächenkontingente bewerben. Die formelle und inhaltliche Prüfung erfolgt dabei kontingentspezifisch.
Für die Bewerbung auf ein Kontingent reichen interessierte CPOs fristgerecht nach Bekanntmachung des Verfahrens die vollständigen Unterlagen für die Antragsstellung von zunächst 10 Ladepunkten ein. Nach Durchführung des Losverfahrens ist binnen 3 Monaten die Mikroverortung aller Standortvorschläge über die darüber hinaus zu errichtende Ladeinfrastruktur für das gesamte Kontingent einzureichen (Standortkonzept). Die erforderlichen Anträge für den Gesamtausbau von Ladeinfrastruktur in dem jeweiligen Kontingent sind bis spätestens bis 31.12.2026 beim Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München einzureichen. Weitere Ausführungen hierzu können dem Kapitel 4 entnommen werden.
Fristende ist der 06. März 2025 – 23:59 Uhr.
Verspätete oder unvollständige (bzw. nach Aufforderung nicht vervollständigte) Antragsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Alle detaillierten Informationen zum Verfahren sind den nachstehenden Ausführungen zu entnehmen.
Acht Flächenkontingente: Ladebedarfe durch Zubau an Anschlussleistung
Der Ausbau erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet, das in acht gleichwertige und räumlich definierte Kontingente unterteilt ist. Diese Kontingente wurden auf Basis der stadtbezirksweise ermittelten Ladebedarfe durch Zubau einer mittelfristigen Anschlussleistung festgelegt. Interessierte CPOs können sich auf ein Flächenkontingent oder auch auf mehrere Kontingente bewerben.
Der CPO muss nach Zuschlag eines oder mehrerer Kontingente die Ladeinfrastruktur bis zur ermittelten Anschlussleistung – entsprechend den Anschlussleistungen der beinhalteten Stadtbezirke – errichten.

Eine konkrete Angabe der jeweils zu errichtenden Anschlussleistungen in den Kontingenten bzw. in den enthaltenen Stadtbezirken sowie weiterführende Informationen sind der Anlage „Übersicht Kontingente und Ladebedarf“ zu entnehmen.
Hinweis zu einem laufenden Gerichtsverfahren:
Interessierte Betreiber*innen müssen beachten, dass bei der Landeshauptstadt München derzeit ein Klageverfahren am Verwaltungsgericht München hinsichtlich der Erteilung von Genehmigungen für Ladeeinrichtungen anhängig ist, dessen Ausgang noch ungewiss ist. Je nach Ergebnis des Verfahrens kann es zu Auswirkungen auf das aktuelle Genehmigungsverfahren kommen. Das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München wird die interessierten Betreiber*innen rechtzeitig über eventuelle Auswirkungen auf das laufende Verfahren in geeigneter Weise informieren.