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Neue Nutzung von Flächen in der Stadt

Sommerstraßen

Allgemeine Informationen

Die Münchner Sommerstraßen wurden zum ersten Mal im Jahr 2019 am Alpenplatz erprobt. Im Sommer 2020, unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, wandelte die Stadtverwaltung vierzehn Straßen in verschiedenen Stadtteilen zu Spielstraßen oder verkehrsberuhigten Bereichen um. Seit 2020 wurden über 40 Sommerstraßen umgestaltet. Das Sommerstraßen-Projekt wird auch 2024 fortgesetzt.

Sommerstraßen sollen im gesamten Münchner Stadtgebiet entstehen und zusätzliche Bereiche für Aufenthalt, Begegnung, Spiel und Bewegung in der Nähe des eigenen Wohnorts bieten. Gerade im Sommer laden Sommerstraßen dazu ein, sich an der frischen Luft zu bewegen und Straßenräume einmal anders als bisher zu nutzen.

Die Sommerstraßen kommen als konsum- und eventfreie Räume in Wohnortnähe insbesondere den Bewohner*innen vor Ort zugute und schaffen mehr Platz in der Stadt. Kinder bekommen einen Ort zum Spielen. Die Stadtverwaltung übernimmt die Organisation, Verkehrsanordnung und Ausstattung der Bereiche mit stadteigenem Mobiliar. Die Nutzung und Gestaltung der Räume lebt vom Engagement des örtlichen Bezirksausschuss sowie der Anwohnenden und der Nachbarschaft! Die Sommerstraße kann und soll gerne durch eigene Initiativen mit Spielaktionen, Eröffnungsfesten oder auch spontanen, nachbarschaftlichen Zusammenkünfte (zum Beispiel nach Feierabend oder am Wochenende) ergänzt werden. Auf den nächsten Seiten finden Sie Eindrücke aus den vergangenen Jahre sowie Informationen, an welchen Standorten 2024 neue Sommerstraßen geplant sind

Zwei Varianten der Sommerstraßen

Bei Spielstraßen sind für mehrere Wochen keine Fahrzeuge auf der Fläche zugelassen, Parken ist in dieser Zeit nicht möglich, und selbst Fahrradfahrende dürfen hier nicht durchfahren. Die Fläche steht ganz dem Spiel, der Bewegung und dem Aufenthalt zur Verfügung. Spielstraßen bieten gerade Kindern in den Sommerferien zusätzlichen Raum.

In temporären verkehrsberuhigten Bereichen dürfen alle Verkehrsteilnehmer*innen die Fahrbahn benutzen. Fußgänger*innen haben allerdings Vorrang und Fahrzeuge fahren in Schrittgeschwindigkeit. In diesen Bereichen soll der Fokus auf dem Aufenthalt und einer anderen Aufteilung des Straßenraums zugunsten von Fußgänger*innen und Radfahrenden liegen. Kinderspiele sind in verkehrsberuhigten Bereichen möglich, aber da weiterhin auch Autos in verkehrsberuhigten Bereichen zulässig sind, ist dennoch besondere Aufmerksamkeit geboten.