News vom 9. August 2024

Öffentlicher Raum

Weißenburger Straße: Testphase für Fußgängerzone startet am Montag

Foto: LHM, Nagy

Weißenburger Straße: Testphase für Fußgängerzone startet am Montag

Am Montag, 12. August, wird die temporäre Fußgängerzone in der Weißenburger Straße zwischen Weißenburger und Pariser Platz eingerichtet. Nachdem die Umwidmung, die rechtliche Voraussetzung für die einjährige Testphase ist, am morgigen Samstag, 10. August, wirksam wird, kann die Weißenburger Straße am Montag mit Pflanzgefäßen und Sitzgelegenheiten zu einer „Fußgängerzone auf Zeit“ umgestaltet und die entsprechende Beschilderung aktiviert werden.

Bis Sommer nächsten Jahres soll getestet werden, ob und wie sich die neue Verkehrsregelung bewährt. Für die temporäre Fußgängerzone gelten einige Sonderregeln, die sie von bestehenden Fußgängerzonen unterscheiden:

  • Auf der abgesenkten Fahrbahn darf den ganzen Tag lang in Schrittgeschwindigkeit geradelt werden, auch E-Tretroller dürfen in Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Fußgänger*innen haben aber immer Vorrang.
  • Das Anliefern von Waren ist montags bis freitags je zwischen 22.30 und 12.45 Uhr erlaubt; samstags und an Tagen vor Feiertagen ist die Anlieferung nur vormittags bis 12.45 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur abends ab 22.30 Uhr erlaubt. Wer außerhalb dieser Zeiten anliefern möchte, benötigt eine gesonderte Zufahrtserlaubnis.
  • Auch alle, die einen Stellplatz auf Privatgrund nutzen, der nur über die Fußgängerzone erreichbar ist, sowie bewegungseingeschränkte Personen und Patient*innen, die vor Ort eine Praxis besuchen, können eine Zufahrtserlaubnis beantragen.

Informationen zu Zufahrtserlaubnis und für bewegungseingeschränkte Personen und Patient*innen sind online abrufbar

Zu den Regelungen hat das Mobilitätsreferat im Vorfeld 4.000 Briefe an die Anliegerschaft im näheren Umfeld der Weißenburger Straße verschickt; alle Gewerbetreibenden wurden persönlich angeschrieben und über die neuen Regelungen informiert. Alle Informationen, auch zur Beantragung der Zufahrtserlaubnis sowie die Regelungen für bewegungseingeschränkte Personen und Patient*innen, finden Interessierte zudem unter dem Link in der gelben Infobox.

Erkenntnisse aus der Testphase entscheiden über dauerhafte Fußgängerzone

Wie schon in der Konzeptionsphase ist geplant, die Öffentlichkeit während der Testphase, unter anderem durch regelmäßige Bürgersprechstunden, immer wieder zu beteiligen. Zur Halbzeit und zum Ende der Testphase soll es je eine Öffentlichkeitsveranstaltung geben. Außerdem werden verkehrliche Untersuchungen durchgeführt. Das Mobilitätsreferat wird alle Ergebnisse auswerten – nicht nur, um die Fußgängerzone während der Testphase bei Bedarf zu optimieren, sondern auch, um den zuständigen politischen Gremien eine Empfehlung zu geben, ob die Fußgängerzone in der Weißenburger Straße dauerhaft eingerichtet werden soll oder nicht.

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