News vom 9. August 2024
Bis Sommer nächsten Jahres soll getestet werden, ob und wie sich die neue Verkehrsregelung bewährt. Für die temporäre Fußgängerzone gelten einige Sonderregeln, die sie von bestehenden Fußgängerzonen unterscheiden:
Informationen zu Zufahrtserlaubnis und für bewegungseingeschränkte Personen und Patient*innen sind online abrufbar
Zu den Regelungen hat das Mobilitätsreferat im Vorfeld 4.000 Briefe an die Anliegerschaft im näheren Umfeld der Weißenburger Straße verschickt; alle Gewerbetreibenden wurden persönlich angeschrieben und über die neuen Regelungen informiert. Alle Informationen, auch zur Beantragung der Zufahrtserlaubnis sowie die Regelungen für bewegungseingeschränkte Personen und Patient*innen, finden Interessierte zudem unter dem Link in der gelben Infobox.
Erkenntnisse aus der Testphase entscheiden über dauerhafte Fußgängerzone
Wie schon in der Konzeptionsphase ist geplant, die Öffentlichkeit während der Testphase, unter anderem durch regelmäßige Bürgersprechstunden, immer wieder zu beteiligen. Zur Halbzeit und zum Ende der Testphase soll es je eine Öffentlichkeitsveranstaltung geben. Außerdem werden verkehrliche Untersuchungen durchgeführt. Das Mobilitätsreferat wird alle Ergebnisse auswerten – nicht nur, um die Fußgängerzone während der Testphase bei Bedarf zu optimieren, sondern auch, um den zuständigen politischen Gremien eine Empfehlung zu geben, ob die Fußgängerzone in der Weißenburger Straße dauerhaft eingerichtet werden soll oder nicht.