Innovationen im öffentlichen Raum

Testphase Fußgängerzone Weißenburger Straße

Foto: LHM

Testphase Fußgängerzone Weißenburger Straße

Im Abschnitt zwischen Pariser Platz und Weißenburger Platz soll die Weißenburger Straße ab voraussichtlich April 2024 zunächst testweise für ein Jahr zur Fußgängerzone werden.

Am 12. Oktober 2023 fand eine Diskussions- und Öffentlichkeitsveranstaltung für Gewerbetreibende und am 23. Oktober für Bürger*innen statt. Aufgrund des großen Interesses bieten wir am Donnerstag, den 23. November 2023 eine digitale Zusatzveranstaltung an. Hier können Sie sich annmelden.

Der Stadtrat hat im November 2022 den Antrag (StR-Antrag 20-26 / A 03279) gestellt, die gesamte Weißenburger Straße, beginnend mit dem Abschnitt zwischen Weißenburger Platz und Pariser Platz, baldmöglichst als Fußgängerzone mit dem Zusatz „Radverkehr frei“, auszuweisen. Damit hat er einen Antrag des BA 5 Au-Haidhausen (BA-Antrag 14-20 / B 06221) aufgegriffen, der sich bereits zuvor für eine fußgängerfreundliche Umgestaltung der Weißenburger Straße, durch die Einrichtungen einer Fußgängerzone, ausgesprochen hatte. Das Mobilitätsreferat wurde nun mit der Planung und Umsetzung beauftragt.

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Die Änderungen im Überblick
Die Einrichtung der Fußgängerzone wird voraussichtlich im April 2024 testweise für ein Jahr erfolgen. Fußgängerzonen dürfen grundsätzlich nur von Fußgänger*innen benutzt werden. Alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen sind von der Benutzung ausgeschlossen. Durch Zusatzzeichen und Zufahrtserlaubnisse kann aber die Benutzung einer Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart oder eine andere Personengruppe erlaubt werden. In der Weißenburger Straße wird es folgende Ausnahmen geben:

Lieferverkehr
Der Lieferverkehr für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist von Sonntag, 22.30 Uhr, bis Samstag, 12.45 Uhr sowie täglich von 22.30 Uhr bis 12.45 Uhr erlaubt. An Feiertagen darf vormittags nicht geliefert werden, sondern erst ab 22.30 Uhr.
Damit ist das Fahren und Anhalten von Fahrzeugen, welches lediglich dem erforderlichen An- und Ablieferverkehr der Anlieger*innen sowie der zugelassenen Kioske und Verkaufsstände dient, erlaubt. Der Lieferverkehr darf nur von der östlichen Seite, kommend vom Pariser Platz, einfahren. Das Einfahren in die Fußgängerzone vom Weißenburger Platz ist, auch während der Lieferzeiten, nicht erlaubt.
Um das Laden oder Liefern auch nach 12.45 Uhr zu ermöglichen, kann an einer Ladezone (eingeschränkte Haltverbotszone) kurz gehalten, sowie ein- und ausgeladen werden. Eine Ladezone wird am Pariser Platz nördlich der Einmündung zur Fußgängerzone eingerichtet.

Radverkehr
Das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit ist auf der abgesenkten Fahrbahn zu jeder Zeit in beide Fahrtrichtungen erlaubt. Fußgänger*innen haben jedoch immer Vorrang.

Zufahrtserlaubnisse
Personen, die über einen Stellplatz auf Privatgrund verfügen oder einen Stellplatz gemietet haben, der über die Fußgängerzone Weißenburger Straße angefahren wird, können für die Zufahrt zum und vom Anwesen eine Zufahrtserlaubnis beantragen. Diese ist ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Kennzeicheneintrag gültig.

Hinweise

  • Wenn Sie eine Zufahrtserlaubnis für eine Baustelle beantragen möchten, benötigen Sie zuerst eine verkehrsrechtliche Erlaubnis des Mobilitätsreferats für die Baustelle (siehe unten: „Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum“). Erst wenn diese vorliegt, können Sie eine Zufahrtserlaubnis beantragen.
  • Die Erlaubnis ist nur im Original gültig und muss im Fahrzeug gut lesbar ausgelegt werden.
  • Die Erlaubnis berechtigt nur zum Be- und Entladen. Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
  • Der Aufenthalt des Fahrzeuges in Fußgängerzonen ist auf die unbedingt erforderliche Dauer zu beschränken.

Die Erlaubnis wird nur in zwingend notwendigen Einzelfällen und zeitlich auf ein Minimum befristet erteilt, entweder zur Durchführung von Arbeiten (bei Baustellen, Veranstaltungen, Umzügen), für Anwohnende zur häuslichen Versorgung oder für Fahrten von und zu Stellplätzen auf Privatgrund.

Gebühren

Verwaltungsgebühr bei Fahrzeugen bis 7,5 TonnenVerwaltungsgebühr bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen

1 Tag: 15 Euro
2 Tage bis 1 Monat: 30 Euro
1 bis 12 Monate: 60 Euro

nur für Anwohner*innen: 15 Euro (3 Jahre gültig)

pro Erlaubnis: 22 Euro

zusätzliche Sondernutzungsgebühr:
1 Tag: 42 Euro
2 Tage: 84 Euro
3 bis 7 Tage: 128 Euro

jede weitere angefangene Woche: 64 Euro


Der Antrag auf Zufahrtserlaubnis ist beim Kreisverwaltungsreferat zu stellen. Hier geht es zur Antragsstellung.

Hinweis
Die Bearbeitungszeit für Zufahrtserlaubnisse beträgt circa 10 Arbeitstage.

Zufahrtsmöglichkeiten für stark bewegungseingeschränkte Personen und Patient*innen
Die aktuelle Regelung für die Zufahrt von stark bewegungseingeschränkten Patientienten bzw. Notfallpatienten in Münchner Fußgängerzonen stellt sich wie folgt dar:

  • Personen, die über einen Parkausweis für Schwerbehinderte verfügen, dürfen während der Lieferzeiten in Fußgängerzonen einfahren und dort auch parken. Es ist dafür keine gesonderte Erlaubnis erforderlich und es muss lediglich der Schwerbehindertenparkausweis deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Zudem stehen ganztägig am Weißenburger Platz und Pariser Platz, jeweils an der Einmündung zur Fußgängerzone, Behindertenstellplätze zur Nutzung für Personen mit Schwerbehinderten-Parkausweis zur Verfügung
  • Fahren Taxis außerhalb der Lieferzeit mit schwerbehinderten Personen in die Fußgängerzone ein, verzichtet die Verkehrsüberwachung nach pflichtgemäßem Ermessen auf eine schriftliche Verwarnung, wenn sich die schwerbehinderte Person mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte ausweisen kann.
  • Patienten, die eine Bestätigung des Arztes vorlegen, dass sie wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkung die jeweilige Praxis selbst von den nächstgelegenen Zufahrtsmöglichkeiten aus nicht zu Fuß erreichen können, erhalten auf Antrag eine Zufahrtserlaubnis für den jeweiligen Termin oder für mehrere Termine.
  • Ist es einem Patienten nach der Behandlung eines anliegenden Arztes nicht mehr möglich bis zur nächstmöglichen Anfahrtsmöglichkeit zu laufen, wird das Befahren der Fußgängerzone nach pflichtgemäßem Ermessen toleriert, wenn der Patient eine entsprechende Bestätigung des Arztes mit sich führt
  • Liegt ein Notfall vor, wird das Befahren der Fußgängerzone ebenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen toleriert. Ggf. ist eine Bestätigung des Arztes nachträglich der Verkehrsüberwachung vorzulegen.

Im Einzelfall sind weitere Zufahrtserlaubnisse möglich, so zum Beispiel für:

  • Pflegedienste, die Anwohner*innen der Weißenburger Straße betreuen. Sie können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine dauerhafte Zufahrtserlaubnis einschließlich der Erlaubnis zum Parken während der Pflegearbeit erhalten.
  • Angehörige von pflegebedürftigen Anwohner*innen der Weißenburger Straße. Sie können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises im Einzelfall eine Zufahrtserlaubnis erhalten.

Nützliche Infos

FAQ

Eine temporäre Zufahrtserlaubnis für einen Umzug kann mit 10-werktägigem Vorlauf beim Kreisverwaltungsreferat beantragt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Rettungskräfte sind rund um die Uhr befugt, in die Fußgängerzone einzufahren.

Bereits vor Einrichtung der Fußgängerzone wurden in der Weißenburger Straße sowie im näheren Umfeld Verkehrszählungen durchgeführt. Außerdem wurde die Fußgängerfrequenz in der Weißenburger Straße erhoben. Diese Erhebungen werden nach einer „Eingewöhnungszeit“ voraussichtlich ab Herbst 2024 noch einmal durchgeführt, um die aufgetretenen Veränderungen erfassen und bewerten zu können. Während des Testphase werden regelmäßig Beobachtungen durchgeführt, um die Situation qualitativ einschätzen und bewerten zu können. Darüber hinaus werden Befragungen durchgeführt, die Auskunft über Akzeptanz und Erfahrungen mit der neuen Fußgängerzone geben sollen und auch das Feedback der Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Nutzenden, das während der Testphase gegeben wird, fließt ebenso in die Auswertung mit ein.

Die Testphase beginnt voraussichtlich im April 2024, dauert zwölf Monate und endet im voraussichtlich März 2025. Alle erforderlichen Erhebungen und Befragungen werden mit Ende 2024 abgeschlossen. Auf Basis der Auswertung kann der Stadtrat dann nach Ende der Testphase entscheiden, ob die Fußgängerzone im Abschnitt zwischen Weißenburger Platz und Pariser Platz dauerhaft bestehen bleiben und entsprechend umgestaltet werden soll oder nicht.

Die Testphase endet voraussichtlich im März 2025. Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2025 auf Basis der Untersuchungsergebnisse über die Umgestaltung des Abschnitts zwischen Weißenburger Platz und Pariser Platz zur Fußgängerzone. Bis zum Stadtratsbeschluss bleibt die Fußgängerzone weiterhin bestehen. Es gelten die gleichen Regelungen und Vorschriften wie während der Testphase.

Ihre Meinung ist uns wichtig! Ihr Feedback kann bei der kontinuierlichen Verbesserung der Fußgängerzone berücksichtigt werden. Wenn Sie also Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich gerne per Mail an weissenburgerstrasse@zebralog.de.