News vom 17. September 2021
Bezug nimmt das an die Spitzen der deutschen Politik versandte Positionspapier auf Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz im Jahr 2021 zum gemeinsamen Ziel von Bund und Ländern, das „hochwertige Angebot im straßengebundenen ÖPNV und SPNV ungekürzt vorzuhalten und zugleich gemeinsam die Vorbereitungen zu treffen, um bis 2030 zur Erreichung der Klimaziele des Bundes die Fahrgastzahlen gegenüber 2019 zu verdoppeln.“
Verbindliche gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen
Die Unterzeichner des Positionspapiers unterstreichen ihre Bereitschaft, die Umsetzung des ambitionierten Ziels nach Kräften zu unterstützen. Zugleich fordern sie aber die für die Erreichung verbindlichen gesetzlichen und verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen. Nur mit der von der Sonder-Verkehrsministerkonferenz im Juni 2021 geforderten Erhöhung der Regionalisierungsmittel zwischen 2022 und 2030 um mindestens 1,5 Milliarden Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr sei dies überhaupt möglich. Die Kommunen und Verbünde werden die Zielorientierung der zu fördernden Investitionen in den ÖPNV durch entsprechende fachliche Planungen absichern.
Zudem fordern sie, Bundesförderungen künftig stärker in Kooperation mit den Ländern zu verwalten. Dabei solle der Bund die Förderziele setzen und den Erfolg der jeweils landesbezogen dotierten Programme kontrollieren. Die Länder ihrerseits sollen sich mit relevanten Eigenanteilen an der Förderung beteiligen. Die Kommunen wiederum würden im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV stärken.
Mehr Mobilität mit weniger Verkehr
Ein starker öffentlicher Verkehr, so heißt es darüber hinaus im Papier, leistet einen relevanten und in hohem Maße sozialverträglichen Beitrag zum Klimaschutz gerade in Metropolregionen, wo ein großes Umstiegspotenzial auf Bus und Bahn besteht. Die Verdoppelung des öffentlichen Verkehrs sei aber auch eine Chance, bisher schlecht erschlossene Räume besser erreichbar zu machen und dadurch aufzuwerten.
ÖPNV als Rückgrat des Umweltverbundes
Eine Verdoppelung der Nachfrage im ÖPNV kann laut Positionspapier nur gelingen, wenn dieser in der Mitte der Gesellschaft ankomme. Durch Aufwertung der Angebote, durch deren selbstverständliche Nutzung und durch gezielte Thematisierung und Wertschätzung des ÖPNV werde sein Status – gemeinsam mit dem des Fuß- und Fahrradverkehrs – gezielt angehoben. Dafür sei es notwendig, das Verkehrsangebot als ein durchgängiges Gesamtsystem aus der Perspektive der Kund*innen weiterzuentwickeln.
Planungen über Grenzen hinweg
Das Positionspapier bescheinigt der Erhöhung der Nachfrage im ÖPNV vor allem bei Wegen mittlerer Länge (7,5 bis 75 Kilometer) einen hohen Klimaschutzeffekt. Da Wege mittlerer Länge aber regelmäßig die Grenzen von Gebietskörperschaften überschreiten, solle in Zukunft noch besser dafür gesorgt werden, dass es über diese Grenzen hinweg ein nahtloses ÖP-NV-Angebot in hoher Qualität gibt. Der ÖPNV solle eine vollwertige Alternative zum eigenen Auto werden, beispielsweise indem möglichst weite Teile mit einem 24/7-Angebot, erschlossen werden.
Förderung des „multimodalen Zusammenspiels“ von Rad und ÖPNV
Die Sicherheit, Attraktivität und Länge des Fuß- oder Radweges von und zur Haltestelle oder zum Bahnhof seien, heißt es weiter, für die Attraktivität und Akzeptanz des ÖPNV oft von entscheidender Bedeutung. Durch attraktive und gesicherte Fahrradabstellanlagen und Fahrradmietmöglichkeiten an Haltestellen und Bahnhöfen sowie durch Angebote zur Fahrradmitnahme möchten die Unterstützer das Zusammenspiel umweltfreundlicher Verkehrsmittel verbessern.
Notwendige Investitionen jetzt planen und zügig umsetzen
Wirksamer Klimaschutz erfordert zügige Verbesserung des ÖPNV. Noch vorhandene Potenziale auf Kapazitätsverdichtungen im Bestandsnetz des Schienenverkehrs und qualitativ hochwertiger Busverkehr seien innerhalb von drei bis zehn Jahren organisierbar. Bei hohem Nachfragepotenzial seien weiterhin Schienenverbindungen das Mittel der Wahl, welche aber erst mittel- bis langfristig realisierbar seien.
Damit der ÖPNV seinen Beitrag zur Klimaneutralität im Sektor Verkehr rechtzeitig leisten könne, müssten die Planungen für mittel- bis langfristig realisierbare Maßnahmen deshalb in den nächsten Jahren verbindlich gestartet werden. Dafür seien neben der notwendigen Finanzierungssicherheit eine Vereinfachung des Planungsrechts wie auch angemessene personelle Kapazitäten auf den Ebenen der Planfeststellungsbehörden und der Gerichtsbarkeit unabdingbar.