Der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) in München umfasst eine ganze Reihe an Verkehrsmitteln: U-Bahnen, Straßenbahnen, Express-, Metro- und Stadtbusse. Sie werden durch das städtische Verkehrsunternehmen Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG) betrieben. Der Nahverkehrsplan (NVP) gibt den Rahmen für die konkrete Gestaltung der verschiedenen Linienverkehre vor. Der Stadtrat hat im März 2021 und Juli 2025 eine weitere Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen und damit weiteren Planungen ermöglicht.
Was ist der Nahverkehrsplan?
1997 hat die Landeshauptstadt München erstmals einen Nahverkehrsplan aufgestellt, der seitdem mehrmals fortgeschrieben und angepasst wurde. Er besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:
Neben dem Münchner Nahverkehrsplan existieren weitere Fachplanungen für den Verkehr wie etwa der Regionale Verkehrsplan (RVP) oder gesamtstädtisch der Mobilitätsplan.
Übrigens: Die rechtliche Grundlage für den Nahverkehrsplan ist das Bayerische ÖPNV-Gesetz (Artikel 13). Während die Landeshauptstadt München für den allgemeinen ÖPNV in München zuständig ist, fällt der Schienenpersonen-Nahverkehr (S-Bahnen und Regionalverkehr) in den Aufgabenbereich des Freistaats Bayern.