News vom 29. April 2020
Viele Regelungen stärken ganz ausdrücklich die Rechte der Radfahrenden. Unter anderem ist nun:
Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstelle von Geldbußen von derzeit 15 Euro und mehr, können bis zu 100 Euro Strafe anfallen.
Neben dem Radverkehr soll auch die Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen für eine klimafreundlichere Mobilität vorangetrieben werden. So können nun Parkplätze rechtssicher für das Carsharing ausgewiesen werden. Eingeführt wurden unter anderem ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und eine Plakette zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen ist.
Alle Regelungen können auch direkt auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesehen werden (StVO-Novelle).