News vom 29. April 2020

Neue Regelungen stärken Radverkehr und saubere Mobilität

StVO-Novelle tritt in Kraft

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StVO-Novelle tritt in Kraft

Ende April ist die Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wirksam geworden. Sie enthält eine Reihe von neuen Regelungen, die das Miteinander im Straßenverkehr sicherer und gleichberechtigter gestalten sollen.

Viele Regelungen stärken ganz ausdrücklich die Rechte der Radfahrenden. Unter anderem ist nun:

  • Das Nebeneinanderradeln grundsätzlich gestattet. Andere Verkehrsteilnehmende dürfen natürlich nicht behindert werden.
  • Das Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge nur noch mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern erlaubt.
  • Das Halten auf Radschutzstreifen generell verboten.
  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.
  • Die Ausweisung von Fahrradzonen und die Einführung des Grünpfeils für Radfahrende möglich.

Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstelle von Geldbußen von derzeit 15 Euro und mehr, können bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Neben dem Radverkehr soll auch die Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen für eine klimafreundlichere Mobilität vorangetrieben werden. So können nun Parkplätze rechtssicher für das Carsharing ausgewiesen werden. Eingeführt wurden unter anderem ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und eine Plakette zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen ist.

Alle Regelungen können auch direkt auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesehen werden (StVO-Novelle).