News vom 17. April 2024

Nachhaltige Mobilität

Schneller Ausbau der Ladeinfrastruktur

Foto: LHM, Marienhagen/John

Schneller Ausbau der Ladeinfrastruktur

München bekommt ein neues Verfahren zum Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Ziel ist es, die bestehende Gesamtladeleistung zum Laden von Pkw im öffentlichen Raum bis 2026 auf 55 Megawatt zu verdoppeln und so ein engmaschiges Netz an Ladeinfrastruktur zu schaffen. Das hat der Stadtrat heute in einer gemeinsamen Sitzung des Mobilitätsausschusses und des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz beschlossen.

Die nötige Infrastruktur soll in acht räumlichen Kontingenten stadtweit und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Jedes Kontingent umfasst dabei drei bis vier Stadtbezirke und soll die gleiche Gesamtladeleistung erhalten. Der Aufbau und der Betrieb erfolgt durch unterschiedliche ladepunktebetreibende Unternehmen jeweils auf eigene Kosten.

Unternehmen können sich für Aufbau und Betrieb bewerben
Die Veröffentlichung der Kontingente kann erfolgen, sobald der Kreisverwaltungsausschuss den entsprechenden Beschluss gefasst hat. Der Bewerberkreis für Aufbau und Betrieb der Infrastruktur ist nicht limitiert, jedoch muss ein Kontingent komplett ausgefüllt werden: Das Unternehmen muss also in der Lage sein, Dutzende Standorte eigenwirtschaftlich aufzubauen und dauerhaft zu betreiben. Nach erfolgreichem Zuschlag kann das Unternehmen in seinem Kontingent konkrete  Standortanträge zum Aufbau unter Beachtung von Standortkriterien stellen. Nach Genehmigung eines Standorts durch das Mobilitätsreferat kann das Unternehmen beim Verteilnetzbetreiber SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG die Erstellung des Anschlusses beantragen. Es ist zu erwarten, dass etwa zum Jahreswechsel die ersten Standorte umgesetzt werden und sich die Ausbaugeschwindigkeit bereits 2025 sukzessive erhöht.

Für Ausbau der Schnelladeinfrastruktur steht gesonderter Beschluss an
Der Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur ist durch diesen Beschluss nicht betroffen; hierzu ist eine weitere Beschlussvorlage für den Herbst 2024 in Arbeit. Auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf Privatgrund wird von dem heutigen Beschluss nicht tangiert. Unternehmen können mit Zustimmung des*der Grundstückseigentümer*in und unter Beachtung der bayerischen Bauordnung (siehe gelbe Infobox) auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf privatem Grund aufbauen. Planerisch besonders erstrebenswert sind hierbei Ladepunkte mit erhöhter Ladeleistung in Tiefgaragen für Kund*innen des Einzelhandels in zentralen Lagen. Das Referat für Klima- und Umweltschutz fördert diesen Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Privatgrund finanziell mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe (siehe gelbe Infobox).

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