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Rückbau von Radwegen in Tempo 30-Zonen

Foto: LHM, Marienhagen/John

Rückbau von Radwegen in Tempo 30-Zonen

Die meisten Radwege in den Münchner Tempo 30-Zonen stammen noch aus der Zeit vor Einführung von Tempo 30-Zonenregelungen in der Straßenverkehrsordnung. Sie entsprechen oft nicht mehr den aktuellen Planungs- und Verkehrssicherheitsstandards und Radler*innen müssen sie nicht nutzen. Das heißt, diese Radwege sind also nicht benutzungspflichtig, und Radfahrende können auch auf der Fahrbahn fahren. Wie und wann Radwege in Zukunft zurückgebaut oder verkehrssicher umgebaut werden, hat der Stadtrat am 20. Oktober 2021 beschlossen.

Die Tempo 30-Regelung ist ein wesentliches Mittel zur stadtweiten Verkehrsberuhigung geworden. Durch die Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung haben die meisten der dort noch vorhandenen Radwege allerdings ihre ursprüngliche Bedeutung  - den Radfahrenden Sicherheit gegenüber dem Autoverkehr zu geben - verloren. Diese Radwege genügen auch oft nicht mehr dem heutigen Planungsstandard, da es in Tempo 30-Zonen oft ganz bestimmte Gefahren durch das Nebeneinander von baulichen Radwegen und Gehwegen gibt:

  • Häufig wird direkt neben den zumeist sehr schmalen Radwegen geparkt.
  • Grundsätzlich herrscht die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links.
  • Auf kurzer Strecke gibt es zahlreiche Kreuzungen.
  • Es gibt viele Grundstückszufahrten, die über Rad- und Gehwege führen.

Durch das bauliche Nebeneinander von Rad- und Gehwegen kann es zu den folgenden gefährlichen Situationen kommen:

  • Plötzlich geöffnete Beifahrertüren zum Radweg hin
  • Unklarheiten im Zusammenhang mit der Vorfahrtregel rechts-vor-links
  • Radfahrende, die Vorfahrt haben, werden beim Abbiegen übersehen
  • Abbiegen in oder Ausfahren aus Grundstücken auf einem baulichen Radweg
  • Konflikte zwischen Radfahrenden und Zu Fuß Gehenden, weil es wenig Platz gibt.

Nach und nach sollen alle Radwege in Tempo 30-Zonen nun zurückgebaut und auf die Straße verlegt werden, wenn es sinnvoll ist. Ist das Verkehrsaufkommen in der Straße beispielsweise zu hoch oder die Straße sieht nicht wie eine Tempo-30-Zone aus, dann bleibt der Radweg als bauliche Lösung bestehen. Die Erfahrung zeigt übrigens, dass die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, Schulwege nicht unsicherer macht. Breitere Gehwege, die durch die Umbauten entstehen, bieten den Schüler*innen deutlich mehr Platz und machen hierdurch den Schulweg eher sicherer. 

Den Link zum Stadtratsbeschluss finden Sie in der gelben Infobox.

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