Shared Mobility - geteilte Mobilität


Das Mobilitätsangebot in München ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Mit der größeren Auswahl sind auch neue Angebotsformen in die Landeshauptstadt eingezogen.

Shared Mobility bedeutet aus dem Englischen übersetzt „geteilte Mobilität“.

Gemeint sind damit verschiedene Angebote, die einen kurzfristigen und bedarfsgerechten Zugang zu Verkehrsmitteln ermöglichen. Geteilte Verkehrsmittel sind öffentlich zugänglich und nicht im Eigentum der Nutzenden. Sie können von einer oder mehreren Personen kostenpflichtig genutzt werden und umfassen verschiedene Verkehrsmittel. Neben Autos werden auch Motorroller, Tretroller, Fahrräder, Fahrdienste und Taxen geteilt.

Shared Mobility ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende hin zu einer lebenswerten, gut erreichbaren Stadt mit ressourcen- und flächenschonender Mobilität.

Shared Mobility bietet im Gesamtpaket mit dem Öffentlichen Verkehr und dem Radverkehr die Möglichkeit ohne eigenes Auto zu leben und dennoch vollständig mobil zu sein und im Bedarfsfall auf eine breite Angebotspalette an Fahrzeugen zugreifen zu können. Die Landeshauptstadt hat in einer Studie ermittelt, dass allein durch Carsharing bis zu 3 private PKW ersetzt werden können. Weniger PKW in der Stadt bedeuten, dass mehr Flächen anderweitig genutzt werden können. Damit adressiert die Shared Mobility eine der größten Herausforderungen der Stadt – den Flächenverbrauch im öffentlichen Raum.

Shared Mobility hat weiterhin das Potenzial, zum Erreichen der umwelt- und klimapolitischen Ziele der Landeshauptstadt München mit einer Verringerung von Lärm- und Luftschadstoffimmissionen beizutragen. Die Wirkung stellt sich aus der mehrheitlichen Nutzung des Umweltverbundes, der Verwendung von aktiver Mobilität (wie beim Bikesharing), der Nutzung einer Carsharing-Flotte mit alternativen Antrieben sowie der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) als neuer Teil der Mikro- und Nahmobilität ein.

Die Shared Mobility ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende hin zu einer lebenswerten, gut erreichbaren Stadt mit ressourcen- und flächenschonender Mobilität.

Die Landeshauptstadt München nimmt ihre Rolle als steuernder und lenkender Akteur aktiv wahr und beeinflusst Shared Mobility zugunsten einer stadtverträglichen und bezahlbaren Ausweitung für alle Bürgerinnen und Bürger. Flächendeckend und fußläufig erreichbare Mobilitätsangebote in hoher Qualität und Quantität sind eine Voraussetzung, damit für mehr Bürgerinnen und Bürger ein Leben ohne (eigenen) PKW vorstell- und umsetzbar ist.

Das Angebot in der Landeshauptstadt umfasst derzeit Autos, Fahrdienste (Taxi und ähnliches), E-Tretroller, E-Motorroller, Fahrräder, Pedelecs und Lastenräder.

Eine Übersicht über die Anbieter gibt es hier.

Ridehailing (hail= herbeirufen) bezeichnet beispielsweise die Nutzung eines Taxis oder eines anderen Fahrdienstes, wie Uber oder FreeNow. Das Fahrzeug wird nur von der Person oder den Personen genutzt, die das Fahrzeug gemeinsam angefordert haben. Taxis können an der Straße per Handzeichen herbeigerufen werden, wohingegen Anbieter, wie Uber und FreeNow nur bestellt werden dürfen. Die gefahrene Strecke verbindet Start- und Zielort des Fahrgastes direkt miteinander. Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zum Ridepooling.

Ridepooling sind kommerzielle Fahrdienste, deren Fahrzeuge von mehreren Fahrgästen gleichzeitig für unterschiedliche Fahranfragen genutzt werden. Dazu teilen sich verschiedene Personen, die gesamte oder einen Teil der Strecke und nehmen hierfür geringfügige Umwege in Kauf. Wesentliches Abgrenzungsmerkmal zur Mitfahrgelegenheit ist, neben dem professionellen Fahrer, dass die Fahrt ohne Fahrgast oder -gäste nicht stattfinden würde. Die Buchung erfolgt per App und Telefon. In München wird Ridepooling beispielsweise durch den Anbieter IsarTiger bereitgestellt.

Ridesharing bezeichnet die klassische Mitfahrgelegenheit. Eine Privatperson fährt eine Strecke von A nach B und bietet an, andere Personen kostenlos oder für eine Beteiligung an den Fahrtkosten mitzunehmen. Die Strecke wird unabhängig von Mitfahrern gefahren. Verschiedene Plattformen vermitteln sowohl regelmäßige Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, als auch einmalige Langstreckenfahrten. Auf diesen Plattformen können Fahrten sowohl angeboten, als auch gefunden werden.

Der Antwort auf diese Frage liegen rechtliche Aspekte zugrunde. Das Taxi unterscheidet sich von anderen Mobilitätsangeboten, wie zum Beispiel Uber anhand der Genehmigungsform, die durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt wird.

Die Genehmigungsformen beinhalten verschiedene Rechte und Pflichten. So können Taxen an der Straße per Handzeichen herbeigerufen werden, wohingegen Anbieter, wie Uber und FreeNow nur bestellt werden dürfen. Das Taxi hat jedoch auch die Pflicht Fahrgäste zu befördern und muss jederzeit in Betrieb sein. Andere Anbieter, die kein Taxi in Elfenbeinfarbe und mit Leuchtschild auf dem Dach sind können beispielsweise Betriebszeiten und Betriebsgebiete nach eigenem Ermessen festlegen.
 

Außer für das Taxi und die Nutzung der MVG und MVV (Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn), ist bei den meisten Anbietern eine Registrierung erforderlich. Für Carsharing und die Nutzung von E-Motorrollern (wie z. B. emmy) ist zudem eine Validierung des Führerscheins notwendig. Die Registrierung und später die Buchung der Angebote funktioniert mit Hilfe der App des jeweiligen Anbieters. Manche Anbieter bieten auch eine Registrierungs- und Buchungsmöglichkeit in Geschäftsstellen.

Ja, es gibt Plattformen, die eine Vermittlung von privaten Verkehrsmitteln anbieten.

Bis auf MVG-Rad operieren alle Anbieter von Leihradsystemen in München als sogenannte Free Floater. Dies bedeutet es werden keine festen Stationen gebaut, sondern die Räder werden frei im öffentlichen Raum abgestellt.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich beim Abstellen von Mietfahrrädern nicht um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, sondern das Aufstellen derartiger Fahrräder unterfällt dem zweckgemäßen Gemeingebrauch. 
Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes durch derart abgestellte Mietfahrräder widerspricht nicht der Straßenverkehrsordnung.  
Es bedarf keiner Genehmigung durch städtische Stellen, wenn ein Unternehmen sein Mietradangebot in München starten will. 
Verkehrsbehinderungen oder gar Gefährdungen müssen jedoch ausgeschlossen sein.
Die Landeshauptstadt ist in engem Kontakt mit anderen Kommunen und Institutionen, um verbindliche Vorgaben für ein geregeltes Abstellen von Mietfahrrädern festlegen zu können. Als Kommune ist es derzeit nicht möglich, eigene Regelungen zu erlassen. Es müssten gesetzliche Rahmenbedingungen auf Länder- oder Bundesebene angepasst werden. 

Ja, es finden immer wieder Aktionstage statt, an denen verschiedene Anbieter ihre Angebote vorstellen und zum Ausprobieren bereitstellen. In der Regel stellen sich auf dem Streetlife-Festival und dem Corso Leopold im Mai und September diverse Anbieter vor.

ÖPNV und Taxi erfordern keine Registrierung. Alle anderen Anbieter, wie Car-, Roller-, Tretroller- und Bikesharing bieten eine Registrierung auf der jeweiligen Webseite und in den Apps der Anbieter.

Es gibt aktuell noch keine App, die alle Anbieter gleichzeitig darstellt.

Die MVG und der MVV befinden sich derzeit in der Entwicklung eines entsprechenden Angebots. Private App-Anbieter, wie zum Beispiel free2move geben einen Überblick über mehrere Anbieter und darüber, welche Fahrzeuge verfügbar sind. Für die Buchung wird in die jeweilige App weitergeleitet.

Die Nutzungsbedingungen und Zugangsvoraussetzungen variieren zwischen den Anbietern. Beispielsweise können manche Carsharing Angebote bereits ab 18 Jahren genutzt werden, andere erst ab 21 oder nach Beenden der Probezeit. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Anbietern direkt über die Voraussetzungen.

Sie können ihren eigenen Kindersitz mitbringen und in das Fahrzeug einsetzen. Stationsgebundene Carsharing-Anbieter bieten an manchen Stationen die Möglichkeit Babyschalen und Sitzerhöhungen auszuleihen. In Freefloating Fahrzeugen sind teilweise Sitzerhöhungen für Kinder ab 3 Jahren enthalten. Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten bei dem jeweiligen Anbieter.

Die Anbieter bieten jeweils unterschiedliche Bezahlmethoden an. In der Regel kann durch das Hinterlegen einer Kreditkarte oder des PayPal-Kontos gezahlt werden. Manche Anbieter, wie das Taxi, bieten zusätzlich die Möglichkeit zur Barzahlung. Bitte informieren Sie sich vor der Fahrt über die jeweilige Bezahlmethode.

Ja, alle Angebote, die nicht bestellt werden müssen, wie ÖPNV und Taxi können ohne Handy und Kreditkarte genutzt werden. Der IsarTiger kann beispielsweise auch über ein Festnetztelefon bestellt werden. Als Alternative zur Kreditkarte bieten manche Anbieter PayPal oder Barzahlung an. Über die Möglichkeiten informieren Sie sich bitte bei dem jeweiligen Anbieter direkt.

Eine Person kann jeweils nur ein motorisiertes Fahrzeug ausleihen. Manche Bikesharing-Anbieter, wie Call-a-Bike, bieten die Möglichkeit mit einem Account zwei Fahrräder gleichzeitig auszuleihen.

Bitte richten Sie diese direkt an den jeweiligen Anbieter.

Bei anbieterübergreifenden Thematiken können Sie sich an die folgenden städtischen Sammelpostfächer wenden:

Elektrokleinstfahrzeuge (EKF): ekf.mor@muenchen.de

Shared-Mobilty: sharing-mobility@muenchen.de