News vom 19. Februar 2024
Im Jahr 2023 wurde an zwei Stellen in München der seit 2010 geltende Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 μg/m³ überschritten:
Messergebnisse sind Basis für gutachterliche Immissionsprognose 2024 – 2026
Auf Basis der Messergebnisse für das Jahr 2023 wird aktuell eine gutachterliche Immissionsprognose für die Jahre 2024 bis 2026 erstellt. Auf Grundlage der gutachterlichen Untersuchungsergebnisse wird der Stadtrat im April prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig und welche gegebenenfalls verhältnismäßig sind.
Aktuell gültig: erste Maßnahmenstufe des Dieselfahrverbots
Aktuell gilt folgende Regelung: Die erste Maßnahmenstufe des Dieselfahrverbots für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter gilt seit 1. Februar 2023 in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. Es gilt in dieser Stufe eine generelle Ausnahme mittels Beschilderung für Anwohner*innen und Lieferverkehr. Darüber hinaus gelten umfassende Ausnahmen per Allgemeinverfügung sowie gesetzlicher Vorgaben beispielsweise für Schwerbehinderte mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis.Zudem können Einzelausnahmen zum Dieselfahrverbot gemäß § 1 Absatz 2 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) für besondere Fahrtzwecke im Kreisverwaltungsreferat beantragt werden.
Eine Übersicht aller Mittelwerte sowie das derzeit gültige Ausnahmekonzept des Dieselfahrverbots können im Internet abgerufen werden (siehe gelbe Infobox).