News vom 26. Oktober 2022

Luftqualität in München

Luftreinhalteplan: Öffentlichkeitsbeteiligung startet

News aus 2022

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Luftreinhalteplan: Öffentlichkeitsbeteiligung startet

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Vollversammlung dem Entwurf zur 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München und der darin festgelegten stufenweisen Einführung eines Diesel-Fahrverbots zugestimmt.

Ab dem morgigen Donnerstag startet die laut Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Entwurf des Luftreinhalteplans ist bis 28. November öffentlich ausgelegt. Einwände müssen bis 12. Dezember 2022 schriftlich oder elektronisch beim Referat für Klima- und Umweltschutz eingegangen sein.

Der Entwurf der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München wird im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, Zimmer 4087, (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr) ausgelegt, auch online ist dieser einsehbar (siehe Infobox). Einwände können per Post eingereicht werden an das Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Luftreinhaltung, Bayerstraße 28a, 80335 München sowie per E-Mail an beteiligung-lrp.rku@muenchen.de. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Sofern sich aus der Beteiligung keine substanziell planverändernden Erkenntnisse ergeben, wird die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München im Anschluss in Kraft gesetzt.

Inhalte des neuen Luftreinhalteplans
Hauptbestandteil des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes ist die gestufte Einführung eines Diesel-Fahrverbots in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. Der vorliegende Entwurf sieht ein dreistufiges Vorgehen mit weitreichenden Ausnahmeregelungen für betroffene Bürger*innen vor.

  • In Stufe 1 dürfen ab dem 1. Februar 2023 Diesel-Kfz der Schadstoffklasse Euro 4 / IV und schlechter nicht mehr in die dann um denMittleren Ring erweiterte Umweltzone einfahren.
  • In Stufe 2 wird ab 1. Oktober 2023 die Zufahrt auch für Diesel-Kfz der Schadstoffklasse Euro 5 / V verschärft. Ausnahmen für die Zufahrt der erweiterten Umweltzone gibt es in Stufe 1 und in Stufe 2 generell für alle Anwohner*innen und den Lieferverkehr.
  • Ab Stufe 3 zum 1. April 2024 entfällt diese allgemeine Ausnahme für Anwohner*innen und Lieferverkehr. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für Handwerker*innen sowie auf Antrag für soziale und private Härtefälle und für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen.

Der Stufenplan wird begleitet durch ein Monitoring der verkehrlichen und lufthygienischen Auswirkungen. Kann aufgrund der Messwertentwicklung die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes bereits mit Stufe 1 oder Stufe 2 gutachterlich bestätigt werden, wird auf die nächstschärfere Stufe verzichtet.

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