News vom 26. Oktober 2022
Ab dem morgigen Donnerstag startet die laut Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Entwurf des Luftreinhalteplans ist bis 28. November öffentlich ausgelegt. Einwände müssen bis 12. Dezember 2022 schriftlich oder elektronisch beim Referat für Klima- und Umweltschutz eingegangen sein.
Der Entwurf der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München wird im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, Zimmer 4087, (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr) ausgelegt, auch online ist dieser einsehbar (siehe Infobox). Einwände können per Post eingereicht werden an das Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Luftreinhaltung, Bayerstraße 28a, 80335 München sowie per E-Mail an beteiligung-lrp.rku@muenchen.de. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Sofern sich aus der Beteiligung keine substanziell planverändernden Erkenntnisse ergeben, wird die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München im Anschluss in Kraft gesetzt.
Inhalte des neuen Luftreinhalteplans
Hauptbestandteil des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes ist die gestufte Einführung eines Diesel-Fahrverbots in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. Der vorliegende Entwurf sieht ein dreistufiges Vorgehen mit weitreichenden Ausnahmeregelungen für betroffene Bürger*innen vor.
Der Stufenplan wird begleitet durch ein Monitoring der verkehrlichen und lufthygienischen Auswirkungen. Kann aufgrund der Messwertentwicklung die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes bereits mit Stufe 1 oder Stufe 2 gutachterlich bestätigt werden, wird auf die nächstschärfere Stufe verzichtet.