News vom 28. Februar 2024
Die Regelung tritt nach Ostern, am Dienstag, 2. April, in Kraft und orientiert sich an einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die auch zahlreiche andere Verkehrsunternehmen umsetzen. Anlass für die Empfehlung waren Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland. Sie hat die Sicherheit der Fahrgäste im Blick und basiert auf Untersuchungen zur Bewertung der Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern, für die es bisher keine einheitlichen Sicherheitsstandards gibt.
Für Elektrorollstühle, E-Bikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile, die ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden, gibt es entsprechende Sicherheitsstandards. Daher sind diese Fahrzeuge von der Empfehlung ausgenommen, wenn sie die Standards erfüllen.