Unterwegs mit dem E-Tretroller

Elektrokleinstfahrzeuge: die wichtigsten Regeln

Foto: LHM/MOR, DobnerAngermann

Elektrokleinstfahrzeuge: die wichtigsten Regeln

Elektrokleinstfahrzeuge, unter anderem E-Tretroller und sogenannte E-Scooter und Segways, sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis maximal 20 km/h.

Wann darf ein Elektrokleinstfahrzeug auf öffentlichen Straßen benutzt werden?

  • Nur mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis
  • Nur mit gültiger Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge an der Rückseite des Fahrzeugs
  • Mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fabrikschild mit der Angabe "Elektrokleinstfahrzeug", der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h und der Genehmigungsnummer der ABE oder Einzelbetriebserlaubnis .
  • Außerdem braucht das Fahrzeug zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und eine Klingel

Ist ein Führerschein erforderlich?

  • Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Einer Fahrerlaubnis oder Mofa-Prüfbescheinigung bedarf es nicht.

Wo darf ich mit einem Elektrokleinstfahrzeug fahren? Welche Regeln muss ich beachten?

  • Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung!
  • Befahren werden dürfen grundsätzlich alle baulich angelegten Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Seitenstreifen (außerorts). Sofern diese nicht vorhanden sind, muss die Fahrbahn benutzt werden.
  • Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.
  • Andere Verkehrsflächen dürfen nur mit Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" benutzt werden.
  • Ohne Blinker muss Handzeichen gegeben werden.
  • Auf gemeinsamen Flächen muss Rücksicht auf den Radverkehr genommen und das Überholen ohne Behinderung ermöglicht werden.
  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgehende Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
  • Für das Abstellen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften.
  • Auf Elektrokleinstfahrzeugen ist die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb nicht erlaubt.

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