Elektrokleinstfahrzeuge, unter anderem E-Tretroller und sogenannte E-Scooter und Segways, sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis maximal 20 km/h.
Wann darf ein Elektrokleinstfahrzeug auf öffentlichen Straßen benutzt werden?
- Nur mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis
- Nur mit gültiger Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge an der Rückseite des Fahrzeugs
- Mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fabrikschild mit der Angabe "Elektrokleinstfahrzeug", der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h und der Genehmigungsnummer der ABE oder Einzelbetriebserlaubnis .
- Außerdem braucht das Fahrzeug zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und eine Klingel
Ist ein Führerschein erforderlich?
- Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Einer Fahrerlaubnis oder Mofa-Prüfbescheinigung bedarf es nicht.
Wo darf ich mit einem Elektrokleinstfahrzeug fahren? Welche Regeln muss ich beachten?
- Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung!
- Befahren werden dürfen grundsätzlich alle baulich angelegten Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Seitenstreifen (außerorts). Sofern diese nicht vorhanden sind, muss die Fahrbahn benutzt werden.
- Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.
- Andere Verkehrsflächen dürfen nur mit Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" benutzt werden.
- Ohne Blinker muss Handzeichen gegeben werden.
- Auf gemeinsamen Flächen muss Rücksicht auf den Radverkehr genommen und das Überholen ohne Behinderung ermöglicht werden.
- Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgehende Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
- Für das Abstellen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften.
- Auf Elektrokleinstfahrzeugen ist die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb nicht erlaubt.