Leihen, nutzen und abgeben - wo und wie?

Elektro-Tretroller: Sharing

Foto: LHM, Nagy

Elektro-Tretroller: Sharing

In München gibt es ganz unterschiedliche Sharing-Anbieter für Elektro-Tretroller. Wie Sie die Fahrzeuge ausleihen, nutzen und abgeben können und wie der E-Tretrollerverleih geregelt ist, erfahren Sie hier.

Was gilt es zu beachten?

  • Alle Personen, ab mindestens 14 Jahre, dürfen die E-Tretroller nutzen. Anbieter von E-Tretrollern können in ihren Nutzungsbedingungen aber festlegen, dass Kunden mindestens 18 Jahre alt sein müssen.
  • Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
  • Es gibt keine Helmpflicht beim E-Tretrollerfahren. Aus Sicht der Verkehrssicherheit und aus gesundheitlichen Gründen wird jedoch das freiwillige Tragen eines Helms empfohlen.
  • Auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder außerorts auch auf Seitenstreifen dürfen E-Tretroller genutzt werden. Sollte kein Radweg vorhanden sein, muss die Fahrbahn genutzt werden. Nicht erlaubt ist das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen!
  • Alkoholverbot: Schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist. Generell gilt die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit diesem Alkoholwert E-Tretroller fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille wird daraus eine Straftat.
  • Das Benutzen und Abstellen von E-Tretrollern in Landschaftsschutzgebieten ist nicht erlaubt - ebenso im Schloßpark Nymphenburg, im Südteil des Englischen Gartens, in den Maximiliansanlagen und der Hirschau einschließlich des Hofgartens.
  • E-Tretroller dürfen nur mit gültiger Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge genutzt werden.
  • Es darf nur eine Person (Fahrzeuglenker) auf einem E-Tretroller fahren. Das Mitnehmen einer weiteren Person ist nicht erlaubt.
  • Ab dem 2. April 2024 ist die Mitnahme im öffentlichen Personennahverkehr der MVG verboten. In zusammengeklapptem Zustand dürfen E-Tretroller weiterhin in den Verkehrsmitteln der DB Regio (S-Bahn und Regionalzüge) sowie den MVV Regionalbussen mitgenommen werden. Momentan werden allerdings keine zusammenklappbaren Sharing-Modelle in München angeboten.

Die bestehende freiwillige Selbstverpflichtungserklärung für Anbieter von Verleihsystemen für E-Tretroller und andere Elektrokleinfahrzeuge wurde im April 2022 überarbeitet und in der neuen Fassung auch von allen E-Tretroller-Anbietern unterzeichnet. Mit der Weiterentwicklung der Selbstverpflichtungserklärung macht das Mobilitätsreferat einen wichtigen Schritt von einem Sicherheits- und Regulierungsinstrument hin zu einem Planungsinstrument. Dies steht im Einklang mit der Teilstrategie Shared Mobility, die der Stadtrat am 19. Januar 2022 beschlossen hat. In dem Stadtratsbeschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Abstellsituation für E-Tretroller zu verbessern (zum Beispiel durch separate Abstellflächen), Mobilitätspunkte einzurichten oder eine integrierte Mobilitätsplattform aufzubauen.

An einem Standort dürfen nicht mehr als vier E-Tretroller auf einmal angeboten werden. Wenn sie auf dem Gehweg parken, müssen mindestens 1,80 Meter frei bleiben. Für das Parken tabu sind die Fußgängerzone und Grünanlagen. Falsch geparkte E-Tretroller müssen die Anbieter innerhalb von 24 Stunden einsammeln. 

Die nebenstehende Liste zeigt Ihnen das umfangreiche Angebot an Anbietern in München.

Übrigens: Seit dem 5. August 2022 ist die Rückgabe von geliehenen E-Tretrollern im Altstadtbereich nur noch auf hierfür ausgewiesenen Flächen möglich. Diese Abstellflächen für E-Tretroller sind deutlich gekennzeichnet und beschildert (siehe Foto unten). Aufgrund von Veranstaltungen kann es allerdings immer wieder zu zeitlichen Aufhebungen von einzelnen Abstellflächen kommen. Die Karte finden Sie in der gelben Infobox, ebenso wie eine Karte der Fahr- und Parkverbote in der Innenstadt.

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Nützliche Infos

Kontakt

Mobilitätsreferat, Verkehrsmanagement
ekf.mor@muenchen.de