Fahrradstraßen
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Radfahrende haben hier Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und die Geschwindigkeit bestimmen. Nur, wenn das Zusatzschild „Kraftfahrzeuge frei“ hängt, dürfen auch Autos, Lastwagen, Motorräder und andere motorisierte Verkehrsteilnehmende hier fahren. In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Eine Fahrradstraße erkennen Sie an der entsprechenden Beschilderung und an den Piktogrammen auf der Fahrbahn – seit Anfang 2019 kommen ausschließlich große Kennzeichnungen (3 x 2 Meter) zum Einsatz.
Die vorhandenen Fahrradstraßen in München haben sich nach den Ergebnissen einer ersten Untersuchung 2016 als wirksames Mittel zur Förderung des Radverkehrs erwiesen. In einer weiteren Untersuchung wurden zwei Fahrradstraßen-Pilotrouten in München wissenschaftlich untersucht: die Route von Nymphenburg über den Olympiapark bis zum U-Bahnhof Petuelring sowie die Clemensstraße mit einem Teil der anschließenden Saarstraße. Auf beiden Routen waren die Fahrradstraßen bevorrechtigte Straßen, die entsprechend beschildert und markiert sind. Die Gutachter kommen zum Schluss, dass sich die an den Pilotrouten umgesetzten baulichen und markierungstechnischen Maßnahmen sowie die Bevorrechtigung der Fahrradstraßen bewährt haben. Mehr Informationen finden Sie HIER, den Evaluationsbericht können Sie über den Link in der gelben Infobox herunterladen.
Öffnung von Einbahnstraßen
In einer geöffneten Einbahnstraße dürfen Radfahrende auch in der Gegenrichtung unterwegs sein. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies sehr gut funktioniert und nicht zu mehr Unfälle als auf „normalen“ Straßen mit Zweirichtungsverkehr führt. In München sind aktuell bereits gut 60 Prozent der etwa 700 Einbahnstraßen für Fahrräder geöffnet.