Wissenswertes

Kann man eine Benutzungspflicht von Radwegen aufheben?

Der Radverkehr soll überall dort, wo es möglich ist, auf der Straße im fließenden Verkehr mitgeführt werden.
Eine Anordnung der Radwegbenutzungspflicht lässt die Straßenverkehrsordnung nur noch da zu, wo nach objektiven Kriterien eine Gefährdung des Radverkehrs auf der Fahrbahn besteht. Laut Unfallstatistik und Aussagen von Experten fahren Radfahrende auf der Straße häufig am sichersten, weil sie dort vom Kfz-Verkehr besser gesehen werden. Im Münchner Stadtgebiet gibt es aktuell rund 360 benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen. Das Mobilitätsreferat überprüft gemäß dem Auftrag aus dem Grundsatzbeschluss Radverkehr (2009+2013) alle benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet systematisch daraufhin, ob die Benutzungspflicht weiter aufrechterhalten werden muss oder nicht. Hierfür ist stets eine detaillierte Einzelfallprüfung auf Grundlage der besonderen örtlichen Verhältnisse erforderlich.
Die Wahl dafür, ob die Benutzungspflicht aufgehoben wird oder nicht, hängt dabei von vielen unterschiedlichen Kriterien ab. Zum Beispiel von der vorherrschenden Geschwindigkeitsregelung, dem Kraftfahrzeugaufkommen und wieviel Platz auf der Fahrbahn für die Verkehrsteilnehmenden gegeben ist. Entscheidend ist das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage für den Radverkehr auf der Fahrbahn. Bei von Fahrbahnen abgesetzten Radwegen versucht die Verwaltung aber grundsätzlich im Bereich von Kreuzungen die Radverkehrsanlagen möglichst vorher baulich oder mit Markierungen an die Fahrbahnen heran zu führen, weil dann der Radverkehr von abbiegenden Kraftfahrzeugen besser wahrgenommen werden kann.Die Entscheidungen fallen immer im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
 
Wird die Benutzungspflicht aufgehoben, so werden die Anwohnenden entsprechend unterrichtet. Häufig glauben Radfahrende, dass sie auf dem baulichen Radweg sicherer sind und fahren daher nicht auf der Straße, selbst wenn die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Allerdings ist hierfür oft auch die Fahrweise einzelner Autofahrender ein Grund, die zu wenig Abstand halten, hupen und gestikulierend auf den alten, nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg verweisen. Um dies zu ändern, setzt das Kreisverwaltungsreferat seit Oktober 2012 ein neues Schild an verschiedenen Stellen im Straßenverkehr ein. Dieses weist Kfz- und Radverkehr gleichermaßen darauf hin, dass die Benutzungspflicht des vorhandenen Radwegs aufgehoben und das Radfahren auf der Straße ausdrücklich erlaubt ist.