Bedeutung des Fußverkehrs in München

Die Münchner*innen legen etwa jeden vierten Weg vollständig zu Fuß zurück. Hinzu kommen kurze Zugangs-, Abgangs- und Umsteigewegabschnitte zu Fuß bei fast allen Wegen mit dem Rad, dem Öffentlichen Verkehr und dem Auto. Damit ist das Zufußgehen für die Mobilität der Münchner Bürger*innen in etwa so wichtig wie der Öffentliche Verkehr (ca. jeder vierte Weg) oder der motorisierte Individualverkehr (ca. jeder dritte Weg) (MiD 2017). Zufußgehen ist gesund, klima- und umweltfreundlich sowie emissionsfrei. Es lässt uns unsere Umgebung aktiver, bewusster und entschleunigt wahrnehmen sowie mit dieser interagieren. Nicht zuletzt deshalb ist die Förderung des Fußverkehrs als Teil des Umweltverbunds das erklärte Ziel verschiedener Maßnahmen der Verkehrsplanung der Landeshauptstadt München (siehe die Mobilitätsstrategie 2035 der Landeshauptstadt).

Auch bei der Verkehrssicherheit steht der Fußverkehr besonders im Fokus: Von allen bei Verkehrsunfällen Leichtverletzten der Jahre 2010 bis 2021 ist in München ca. jede*r neunte ein*e Fußgänger*in (11 Prozent), von allen Schwerverletzten ist es bereits ca. jede*r fünfte (23. Prozent) und von allen Getöteten war jede*r zweite (46 Prozent) zu Fuß unterwegs. Damit sind Fußgänger*innen (mit 23 Prozent) nach den Radfahrer*innen (mit 44 Prozent) die größte Gruppe unter den Schwerverletzten und Getöteten im Münchner Straßenverkehr. Fußgänger*innen gehören (wie Fahrradfahrer*innen und Kraftradfahrer*innen) zur Gruppe der sogenannten vulnerablen Verkehrsteilnehmer*innen: Sie tragen ein besonderes Risiko, bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet zu werden. Ihr Schutz bedarf somit im Sinne der Münchner Vision Zero besonderer Aufmerksamkeit.

Entwicklung der verunfallten Fußgänger*innen

In den 12 Jahren zwischen 2010 bis 2021 werden durchschnittlich pro Jahr ca. 7 Fußgänger*innen im Münchner Straßenverkehr getötet, ca. 130 schwer und weitere 606 leicht verletzt. Seit Mitte der 2010er Jahre ist ein leichter Rückgang bei der Anzahl der jährlich verunfallten Fußgänger*innen zu erkennen – dies entspricht dem bundesweiten Trend. Mit der COVID-19-Pandemie hat sich die Zahl der Schwer- und Leichtverletzten je Jahr, nicht aber die Zahl der Getöteten, nochmals reduziert. Im Jahr 2021 wurden in München 5 Fußgänger*innen getötet, 94 schwer- und 482 leichtverletzt.

Demographie der verunfallten Fußgänger*innen

Im Fußverkehr verunfallen Frauen wie Männer, entsprechend ihrem jeweiligen Bevölkerungsanteil, in etwa gleich häufig: Im Zeitraum 2010 bis 2021 wurden 4.348 Männer (49 Prozent) und 4.556 Frauen (51 Prozent) als Fußgänger*innen im Münchner Straßenverkehr getötet, schwer oder leicht verletzt. Bei zusätzlicher Betrachtung des Alters der Verunfallten und im direkten Vergleich mit der Demographie der Münchner Wohnbevölkerung wird jedoch deutlich, dass einzelne Personengruppen häufiger als andere zu Fuß verunfallen. So verunglücken im Vergleich zu ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung besonders Frauen ab 60 Jahren und bis 90 Jahre, aber auch jüngere Frauen und Mädchen sowie junge Männer und Jungen im Alter ab 5 bis 25 Jahren überproportional häufig als Fußgänger*innen.

Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für Fußgänger*innen, in einem Verkehrsunfall schwer verletzt oder getötet zu werden. So waren die 7.271 leichtverletzten Fußgänger*innen in den Jahren 2010 bis 2021 im Durchschnitt 41 Jahre, die 1.571 schwerverletzten im Durchschnitt 49 Jahre und die 88 getöteten im Durchschnitt 62 Jahre alt. 51 von den getöteten Fußgänger*innen und damit mehr als jede*r zweite*r (58 Prozent) waren 65 Jahre oder älter. Seit Mitte der 2010er Jahre dominieren die über 65-Jährigen zunehmend die Gruppe der getöteten Fußgänger*innen und es werden tendenziell weniger Fußgänger unter 65 Jahren im Straßenverkehr getötet.

Unfälle im Fußverkehr nach Monaten, Wochentagen und Stunden

Unfälle mit Beteiligung von Fußgänger*innen ereignen sich im Vergleich zu solchen Unfällen ohne Fußverkehrsbeteiligung überproportional häufig in den Monaten September bis März. Mögliche Erklärungen sind schlechtere Sichtbedingungen in der dunklen Jahreszeit die das Sehen und das Gesehen werden erschweren, sowie eine erhöhte Sturzgefahr bei glatten oder schneebedeckten Gehwegen.

Wie auch bei anderen Unfällen kommt es häufiger an den Werktagen Montag bis Freitag als am Wochenende zu Unfällen im Fußverkehr. Vor allem bei gleichzeitig auftretenden hohen Verkehrsstärken von motorisierten und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Fußgänger*innen sind zudem überdurchschnittlich stark bei Dunkelheit aber auch bei Nässe gefährdet. Gerade die Kombination aus Dunkelheit und Nässe führt zu einer schlechteren Sichtbarkeit von Fußgänger*innen und damit zu erhöhten Unfallhäufigkeiten.

Im Vergleich zu Unfällen ohne Fußgänger*innenbeteiligung finden solche Unfälle mit Fußgänger*innenbeteiligung jedoch besonders häufig in den späten Nachmittagsstunden und am Abend zwischen 15 und 20 Uhr statt. Unfälle im morgendlichen Berufsverkehr sind dagegen im direkten Vergleich zu solchen Unfällen ohne Beteiligung von Fußgänger*innen seltener. Unter Berücksichtigung der genannten Risikogruppen gilt:

  • Kinder und Jugendliche sind morgens auf bekannten und geübten Schulwegen unterwegs. Nachmittags kommen Wege hin zu Freizeitaktivitäten, Treffen mit Freund*innen, Einkäufe oder Arztbesuche hinzu. Diese verteilen sich über den ganzen Nachmittag.
  • Senioren und Seniorinnen vermeiden die Morgenspitze und nehmen eher später ab 9 bzw. 10 Uhr am Verkehr teil.
  • Ein häufigeres Unfallgeschehen in den Abendstunden bis 20 Uhr lassen sich auch durch die Wintermonate (Dunkelheit/Witterung) erklären.
Unfallgegner aus Sicht des Fußverkehrs

Hauptunfallgegner*in von Fußgänger*innen sind Personenkraftwagen. Diese machen 65 Prozent der Unfallgegner*innen bei leichtverletzten, 70 Prozent der Unfallgegner* innen bei schwerverletzten und 56 Prozent der Unfallgegner* innen mit getöteten Fußgänger*innen der Jahre 2010 bis 2021 aus. Bei Unfällen mit Lastkraftwagen, Tram und Bussen steigt der Anteil mit der Schwere der Unfallfolge. So ist bei jedem fünfte Unfall (21 Prozent) mit getöteten Fußgänger*innen ist ein Lastkraftwagen beteiligt, bei den Scherverletzten und Leichtverletzen nur bei jedem zwanzigste Unfall (5 Prozent bzw. 4 Prozent).