Pressemitteilung vom 9. Januar 2025

Pressemitteilung

E-Mobilität: Anträge zur Errichtung von Ladeinfrastruktur möglich

Foto: LHM/MOR, DobnerAngermann

E-Mobilität: Anträge zur Errichtung von Ladeinfrastruktur möglich

Ab heute können ladepunktbetreibende Unternehmen (Charge Point Operator) Anträge auf die Errichtung von Ladeeinrichtungen in München stellen. Zuvor hatte der Stadtrat die Fortsetzung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität beschlossen und die Satzungen zur Sondernutzungsrichtlinie und die Sondernutzungsgebühren angepasst. Damit wurde der Rahmen für die Genehmigung von Ladeeinrichtungen auf öffentlichem Grund in der Landeshauptstadt München verbindlich festlegt. Die Unterlagen und die Bedingungen für den Antragszeitraum sind unter muenchenunterwegs.de/ladeinfrastruktur abrufbar. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 6. März 2025.

Ausgeschrieben werden insgesamt acht gleichwertige Flächenkontingente, welche sich aus drei beziehungsweise in einem Fall aus vier Stadtbezirken zusammensetzen. Ein Standort wird für drei Jahre genehmigt und kann auf Antrag des Betreibers zweimal, insgesamt also auf bis zu 9 Jahre, verlängert werden. Die Unternehmen schlagen dabei Standorte eigenständig vor und betreiben diese eigenwirtschaftlich. Zu den Kontingentbereichen und möglichen Standorten wurde eine Karte im Geoportal der Stadt eingerichtet. Falls mehr als eine vollständige und qualifizierte Bewerbung pro Flächenkontingent eingeht, entscheidet das Los.

Die Umsetzungsphase beginnt unmittelbar mit Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens. Hier wird zunächst durch das Mobilitätsreferat sowie über das sogenannte Erinnerungsverfahren geprüft, ob die vorgeschlagenen Standorte umsetzbar sind, zudem werden die zuständigen Bezirksausschüsse einbezogen. Anschließend kann die Genehmigung für einen Standort durch das Mobilitätsreferat erteilt werden. Im zweiten Halbjahr 2025 können dann voraussichtlich erste Ladesäulen errichtet und in Betrieb genommen werden. Das gesamte Kontingent soll nach Möglichkeit bis zum Jahr 2027 errichtet werden.

Das Mobilitätsreferat fordert die Unternehmen ausdrücklich auf, möglichst den Anforderungen einer barrierefreien Ladeinfrastruktur Rechnung zu tragen. Bei der Standortwahl sollte zudem auf eine möglichst flächendeckende Verteilung in den Stadtbezirken geachtet und im Betrieb zertifizierter Grünstrom verkauft werden.

Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Der Aufbau weiterer Normalladeinfrastruktur ist ein Meilenstein in den Bemühungen der Landeshauptstadt, die Antriebswende voranzubringen. Das Mobilitätsreferat freut sich auf zahlreiche Anträge. Aufgrund des knappen öffentlichen Raumes muss parallel auch Ladeinfrastruktur auf Privatgrund weiter ausgebaut werden – etwa in Tiefgaragen. Mit der anstehenden Novelle der Bayerischen Bauordnung soll der Aufbau von Ladeinfrastruktur künftig leichter werden.“

Kontakt:

Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat

Pressestelle: Christina Warta, Franziska Hartmann

presse.mor@muenchen.de, Tel.: 089/233-44909

Sendlinger Straße 1, 80331 München