Pressemitteilung vom 3. Juni 2024
Das zeigt sich auch im Straßenraum: Nachdem im Herbst 2022 die ersten offiziellen Carsharing-Stellplätze in Neuhausen eingerichtet wurden, stehen auf dem Münchner Stadtgebiet mittlerweile über 300 Plätze speziell für geteilte Autos zur Verfügung.
Zu finden sind diese sowohl an Mobilitätspunkten als auch an reinen Carsharing-Standorten. In den Apps der Anbieter ist erkennbar, welche Stellflächen in den Geschäftsgebieten liegen und angefahren werden können. Im öffentlichen Raum sind die Flächen an einem deutschlandweit einheitlichen Zusatzschild zu erkennen, das unter dem bekannten blauen Parkplatz-Schild angebracht ist. Das Schild zur Markierung von Carsharing-Parkplätzen wurde im April 2020 in die StVO aufgenommen. Es zeigt einen in der Mitte geteilten Pkw sowie vier Personen, die sich dieses Auto teilen. Außerdem wird geprüft, ob eine zusätzliche Beschilderung möglich ist, die verdeutlicht, dass die Stellplätze Carsharing-Fahrzeugen vorbehalten sind.
Auf den Flächen, die für das Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen ausgewiesen sind, dürfen Autos von CarVia, Flinkster, Miles, Scouter, ShareNow, Sixt share oder Stattauto – die eine Bundes-Carsharing-Vignette oder eine Münchner Carsharing-Vignette in der Windschutzscheibe haben – abgestellt werden. Private Fahrzeuge dürfen dort nicht abgestellt werden; ihre Halter*innen müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie dort parken.
Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Ein Carsharing-Fahrzeuge kann bis zu 20 private Pkw ersetzen und so die Straßen entlasten, aber vor allem auch den Bedarf an Parkplätzen im öffentlichen Raum verringern. Gerade für Menschen, die ihr eigenes Auto nur selten nutzen, ist Carsharing eine gute Alternative – und für uns alle ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Verkehrswende. Deshalb fördern wir als Stadt den Ausbau des Carsharings: Wir richten spezielle Abstellflächen für die Fahrzeuge ein und schreiben ein flächendeckendes stationsbasiertes System aus.“
In München stehen derzeit rund 6.000 Carsharing-Fahrzeuge vor allem als freefloating Angebot zur Verfügung. Dabei können die Fahrzeuge unabhängig von festen Standorten in einem definierten Gebiet entliehen und zurückgegeben werden. Bei einem stationsbasierten System hingegen sind Carsharing-Fahrzeuge an festen Standorten platziert. Wird ein Fahrzeug an einer Station ausgeliehen, so muss es nach Gebrauch wieder an derselben Stelle zurückgegeben werden. Ab Ende 2024 wird es in München zusätzliche, von der Landeshauptstadt geförderte Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Angebote geben; die Ausschreibung startet in Kürze. Bis 2026 sollen im Stadtgebiet dann 600 Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing eingerichtet werden.
Kontakt:
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Pressestelle: Christina Warta, Franziska Hartmann
presse.mor@muenchen.de, Tel.: 089/233-44909
Sendlinger Straße 1, 80331 München