News vom 11. Oktober 2023

Barrierefreiheit

Zwei Standards, ein Ziel: Sichere Straßenquerungen für alle

News aus 2023

Foto: LHM, Marienhagen/John

Zwei Standards, ein Ziel: Sichere Straßenquerungen für alle

In München gibt es nach einem Beschluss des Bauausschusses ab sofort einen zweiten barrierefreien Ausbaustandard für gesicherte Überquerungsstellen an Ampeln oder Zebrastreifen.

Die Straßenquerungen werden bei dem neuen barrierefreien Ausbaustandard zukünftig in zwei Bereiche (Bordstein mit 0 und 6 Zentimeter Höhe) aufgeteilt. Auf der einen Seite gibt es einen vollständig abgesenkten Bereich für Menschen im Rollstuhl und Rollator-Nutzer*innen. Die ebenerdige Bauweise erleichtert beispielsweise auch Menschen mit Kinderwägen oder Kindern auf Fahrzeugen mit kleineren Reifen, wie zum Beispiel Tretrollern, sicherer auf die andere Straßenseite zu kommen. Neben dem abgesenkten Bereich gibt es bei den differenzierten Straßenquerungen einen Bereich mit sechs Zentimeter hohem Bordstein, den Sehbehinderte gut ertasten können. Zusätzlich werden die Querungen mit weißen Bodenindikatoren für Menschen mit Sehbehinderung ausgestattet.

Der neue zweite Standard ergänzt eine seit 2015 vom Baureferat umgesetzte Variante mit einheitlicher Bordsteinhöhe und taktilem Bodenleitsystem, die ebenfalls in intensiver Abstimmung mit den Behindertenvertreter*innen und unter Berücksichtigung der DIN-Normen erarbeitet worden war. Bei dieser Variante ist die Bordsteinkante auf drei Zentimeter Höhe abgesenkt und abgerundet, um sie einfacher überfahren zu können.

Den nun beschlossenen neuen Standard mit differenzierter Bordsteinhöhe hat das Baureferat 2022 als Pilotprojekt auf Höhe der Schwanthalerstraße 74 eingebaut und erprobt. Bei Neu- und Umbauprojekten wird das Baureferat ab 2024 die beiden Münchner Querungsstandards je nach örtlicher Gegebenheit umsetzen. Wie vom Behindertenbeirat gewünscht, ist die neue differenzierte Querung (0/6 cm Lösung) künftig die in München zur Anwendung kommende Standard-Lösung. Sofern die örtlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall eine derartige differenzierte Querung nicht zulassen, werden die notwendigen Abweichungen weiterhin mit dem Städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen und dem Behindertenbeirat abgestimmt. Damit will die Stadt gewährleisten, dass nutzer- und ortsbezogen ein Optimum an Barrierefreiheit erreicht werden kann.