News vom 16. Juli 2025
Hintergrund sind Änderungen der Bayerischen Bauordnung, die die bislang geltende Münchner Stellplatzsatzung zum 30. September von Gesetzes wegen außer Kraft treten lassen. Der Beschluss des Stadtrats stellt damit sicher, dass Bauherr*innen in München ohne zeitliche Unterbrechung verpflichtet sind, für ihre Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen.
Der Entwurf der Münchner Stellplatzsatzung von 2025 setzt, soweit rechtlich möglich, an den Inhalten der bislang noch geltenden Stellplatzsatzung der Stadt an, ordnet jedoch eine kommunale Stellplatzpflicht an. Darüber hinaus benennt die neue Satzung erstmals explizit die Möglichkeit, bei Vorlage eines (qualifizierten) Mobilitätskonzeptes für Wohnbauvorhaben einen reduzierten Stellplatzschlüssel vorzusehen.
Neben der neuen Münchner Stellplatzsatzung hat der Stadtrat zudem beschlossen, in einem nächsten Schritt einzelne Aspekte der Stellplatzsatzung themenspezifisch zu prüfen, insbesondere hinsichtlich