News vom 16. Juli 2025

Parken in München

Stadtrat beschließt neue Stellplatzsatzung

Foto: LHM/MOR, DobnerAngermann

Stadtrat beschließt neue Stellplatzsatzung

Ab dem 1. Oktober gilt eine neue Stellplatzsatzung, die bislang geltende Münchner Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2007 wird abgelöst.

Hintergrund sind Änderungen der Bayerischen Bauordnung, die die bislang geltende Münchner Stellplatzsatzung zum 30. September von Gesetzes wegen außer Kraft treten lassen. Der Beschluss des Stadtrats stellt damit sicher, dass Bauherr*innen in München ohne zeitliche Unterbrechung verpflichtet sind, für ihre Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen.

Der Entwurf der Münchner Stellplatzsatzung von 2025 setzt, soweit rechtlich möglich, an den Inhalten der bislang noch geltenden Stellplatzsatzung der Stadt an, ordnet jedoch eine kommunale Stellplatzpflicht an. Darüber hinaus benennt die neue Satzung erstmals explizit die Möglichkeit, bei Vorlage eines (qualifizierten) Mobilitätskonzeptes für Wohnbauvorhaben einen reduzierten Stellplatzschlüssel vorzusehen.

Neben der neuen Münchner Stellplatzsatzung hat der Stadtrat zudem beschlossen, in einem nächsten Schritt einzelne Aspekte der Stellplatzsatzung themenspezifisch zu prüfen, insbesondere hinsichtlich

  • des tatsächlichen Stellplatzbedarfs verschiedener Nutzungsarten
  • einer Weiterentwicklung der bisherigen Zonen der Münchner Stellplatzsatzung
  • einer Anpassungsmöglichkeit der bislang vorgesehenen Ablöseregelungen der Münchner Stellplatzsatzung
  • einer fachlichen Weiterentwicklung der Mobilitätskonzepte zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs.