News vom 18. September 2024
Unter anderem hat das Mobilitätsreferat in Absprache mit Polizei und Anbieterfirmen weitreichende Verbotszonen festgelegt. E-Tretroller dürfen nur bis zum sogenannten "Äußeren Sperrring" fahren. Innerhalb dieses Rings dürfen E-Tretroller, ebenso wie Autos und andere Kraftfahrzeuge, nicht gefahren oder geparkt werden. Zum Abstellen der geteilten Mikromobilitätsfahrzeuge gibt es entlang des "Äußeren Sperrrings" und der Goethestraße sowie nördlich der Hackerbrücke insgesamt zwölf Abstellflächen. Ein Abstellen außerhalb der gekennzeichneten Abstellflächen wird technisch nicht möglich sein.
(Übersichtsplan Sonderregelungen rund um das Oktoberfest.)
Eine genauere Übersicht bietet eine speziell eingerichtete Seite auf München unterwegs (siehe gelbe Infobox). Eine Übersicht aller Anbieter und Kontaktdaten gibt es unter muenchenunterwegs.de/mobilitaetsanbieter.