News vom 18. September 2024

Sharing in München

Sonderregelungen für Sharing-E-Tretroller während der Wiesn

Foto: LHM/MOR, DobnerAngermann

Sonderregelungen für Sharing-E-Tretroller während der Wiesn

Während des Oktoberfests gelten für E-Tretroller rund um die Theresienwiese auch in diesem Jahr spezielle Regelungen und Beschränkungen, sowohl für die Ausleihe als auch für das Abstellen der geteilten Fahrzeuge.

Unter anderem hat das Mobilitätsreferat in Absprache mit Polizei und Anbieterfirmen weitreichende Verbotszonen festgelegt. E-Tretroller dürfen nur bis zum sogenannten "Äußeren Sperrring" fahren. Innerhalb dieses Rings dürfen E-Tretroller, ebenso wie Autos und andere Kraftfahrzeuge, nicht gefahren oder geparkt werden. Zum Abstellen der geteilten Mikromobilitätsfahrzeuge gibt es entlang des "Äußeren Sperrrings" und der Goethestraße sowie nördlich der Hackerbrücke insgesamt zwölf Abstellflächen. Ein Abstellen außerhalb der gekennzeichneten Abstellflächen wird technisch nicht möglich sein.

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(Übersichtsplan Sonderregelungen rund um das Oktoberfest.)

Eine genauere Übersicht bietet eine speziell eingerichtete Seite auf München unterwegs (siehe gelbe Infobox). Eine Übersicht aller Anbieter und Kontaktdaten gibt es unter muenchenunterwegs.de/mobilitaetsanbieter.

 

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