News vom 17. September 2025

Elektrotretroller und Co.

Oktoberfest: Regelungen für geteilte Mikromobilitätsfahrzeuge

LHM, DobnerAngermann

Oktoberfest: Regelungen für geteilte Mikromobilitätsfahrzeuge

Während des Oktoberfests gelten für geteilte E-Tretroller und Fahrräder spezielle Vorgaben rund um die Theresienwiese.

Die Regelungen betreffen Fahrten mit den Mikromobilitätsfahrzeugen sowie auch deren Ausleihe und Rückgabe.

Fahren dürfen E-Tretroller und Fahrräder im Sharingbetrieb nur bis zum "Äußeren Sperrring". Innerhalb dieses Bereichs hat das Mobilitätsreferat in Absprache mit Polizei und Anbietern ein generelles Fahr- und Parkverbot – wie es auch für Autos und andere Kraftfahrzeuge gilt – verhängt.

Letzte Abstellmöglichkeiten für geteilte Mikromobilitätsfahrzeuge vor dem Festgelände bieten insgesamt zwölf dauerhafte und temporäre Abstellflächen entlang des "Äußeren Sperrrings". Ein Abstellen außerhalb der gekennzeichneten Abstellflächen wird technisch nicht möglich sein.

Darüber hinaus wurden bereits im Vorfeld, im Rahmen des stadtweiten Ausbaus von geteilten Abstellflächen für Mikromobilität, in der Umgebung neue dauerhafte Abstellflächen, etwa am Kaiser-Ludwig-Platz sowie in der Hans-Fischer-Straße, eingerichtet. Alle Abstellmöglichkeiten werden von den Anbieterfirmen kontinuierlich überwacht. Dauerhaft eingerichtete Abstellflächen innerhalb des "Äußeren Sperrrings" werden für den Zeitraum des Oktoberfests deaktiviert, ebenso die Abstellfläche in der Heimeranstraße, damit der Rettungsweg freigehalten werden kann. 

Zwischen 17 und 6 Uhr ist zudem das Ausleihen sowie das Beenden der Miete eines geteilten E-Tretrollers oder Fahrrads in einem erweiterten Radius von bis zu einem Kilometer um den "Äußeren Sperrring" technisch nicht möglich. Davon betroffen sind etwa Teile des Westends, das Bahnhofsviertel sowie die Sonnenstraße zwischen Sendlinger Tor und Stachus. Bereits bestehende Parkverbote in Grünanlagen und Parks bleiben bestehen.

Die Anbieterfirmen haben zugesagt, sämtliche Maßnahmen technisch umzusetzen und mit zusätzlichem Personal zu unterstützen. Fahrzeuge im Umfeld der Theresienwiese werden regelmäßig entfernt. Außerdem stehen die Anbieter rund um die Uhr für Rückmeldungen und Probleme bereit. Eine Übersicht aller Anbieter mit Kontaktdaten gibt es online zu finden (siehe gelbe Infobox).

Um alkoholisiertes Fahren möglichst zu verhindern, werden die Anbieterfirmen dem Ausleihvorgang in ihren Apps zudem ein Reaktionsspiel vorschalten. Eine Ausleihe zwischen 6 und 17 Uhr ist nur möglich, wenn der Reaktionstest bestanden wurde. Nutzer*innen sollen so sensibilisiert  werden, dass für E-Tretroller die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren gelten. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Alle Sonderregelungen während der Wiesn und eine Übersichtskarte gibt es auch online zu finden (siehe gelbe Infobox). 

Nützliche Infos