News vom 29. März 2023
Um den Münchner*innen die Möglichkeit zu geben, eine ganz persönliche Note zur Stadtgestaltung beizutragen und Nachbarschaften zusammenzubringen, wurden in den letzten Jahren neue Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum in die städtischen Sondernutzungsrichtlinien aufgenommen. Dies kann beispielsweise geschehen durch die Umgestaltung von Plätzen und Gehwegen durch Stadtterrassen und Hochbeete oder die Umwandlung von Parkflächen in Parklets, die das Mobilitätsreferat gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat auf den Weg gebracht hat.
Hochbeete – Stadtbegrünung
Hochbeete auf öffentlichem Grund tragen dazu bei, ansonsten versiegelte Flächen zu begrünen und zu verschönern. Sie bieten gerade in einer dicht besiedelten Stadt wie München die Möglichkeit zu gärtnern, auch wenn man keinen eigenen Balkon oder Garten hat. Anträge können Interessierte bei der örtlich zuständigen Bezirksinspektion stellen, die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann die Zustimmung des Bezirksausschusses schon vor Antragstellung eingeholt und gemeinsam mit dem Antrag beim Kreisverwaltungsreferat eingereicht werden.
Stadtterrassen – Freischankflächen ohne Konsumzwang
Während manche Münchner Plätze bei schönem Wetter schier aus allen Nähten zu platzen scheinen, bleiben andere praktisch leer. Hier können Stadtterrassen eine interessante Lösung bieten: Sie erlauben die Aufstellung von Tischen und Sitzmobiliar für die Allgemeinheit auf öffentlichem Grund. Jedes Jahr von April bis Oktober können durch Stadtterrassen nicht gewerbliche Aufenthaltsorte im Freien als Alternative zu ohnehin stark besuchten Plätzen geschaffen werden. Die Bearbeitungszeit nach Antragstellung bei der zuständigen Bezirksinspektion beträgt sechs bis acht Wochen. In diesen Zeitrahmen ist die erforderliche Entscheidung des Bezirksausschusses über die Stadtterrasse mit eingerechnet.
Parklets – vom Fahrradständer bis zur Sandkiste
Die sogenannten Parklets haben eine ähnliche Zielrichtung wie Stadtterrassen, gehen aber noch einen Schritt weiter. Hier werden Einbauten auf Parkflächen gestellt und so der Gehsteig für Bewohner*innen sowie Passant*innen erweitert. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei weit gefasst: von Begrünung und offenen Bücherregalen, über Sitz- und Spielgelegenheiten bis hin zu Fahrradabstellmöglichkeiten. Hauptsache, das Parklet steht allen zur Verfügung, es findet keine gewerbliche Nutzung statt und es besteht keine Gefahr für Nutzer*innen oder Verkehrsteilnehmer*innen. Bei der Antragstellung unterstützen das Kreisverwaltungsreferat und das Mobilitätsreferat Interessierte bei der Antragstellung durch Beratung, Vermittlung und durch die Organisation von Workshops. Die Bearbeitungszeit nach Antragstellung beträgt etwa sechs bis acht Wochen, da wie bei Stadtterrassen eine Entscheidung des jeweiligen Bezirksausschusses eingeholt wird. Die Genehmigung ergeht in der Regel als Dauergenehmigung und gilt somit jährlich von April bis Oktober. Sie muss daher nicht immer wieder neu beantragt werden.