News vom 7. April 2025
Die vergebenen Stellflächen für das stationsbasierte Carsharing werden dann durch die offizielle Carsharing-Beschilderung und den jeweiligen Anbieternamen gekennzeichnet. An den meisten Standorten werden neben dem stationsbasierten Carsharing auch Parkplätze angeboten, die von allen Carsharing-Anbietern genutzt werden dürfen. Die Stellflächen wurden bereits in zahlreichen Stadtbezirken eingerichtet. Einige von ihnen werden in stationsbasierte Flächen umgewandelt.
Die Ausschreibung verfolgt das Ziel, ein weiteres Shared-Mobility-Angebot im gesamten Stadtgebiet zu etablieren. Dadurch soll Carsharing auch erstmalig in Stadtbezirken angeboten werden, die derzeit noch nicht von Shared Mobility erschlossen sind. Denn um von der positiven Wirkung des Carsharings zu profitieren, ist ein möglichst flächendeckendes Angebot erforderlich. So können sich die Münchner*innen künftig im gesamten Stadtgebiet nicht nur spontan ein Carsharingauto (freefloating) ausleihen, sondern auch die Nutzung eines stationsgebundenen Fahrzeugs (zum Beispiel für Einkäufe, Freizeitaktivitäten oder einen Urlaub) im Vorfeld planen.
Für die Erhöhung der Flächeneffizienz im öffentlichen Raum ist Carsharing ein wichtiger Baustein. Während ein privates Fahrzeug in der Regel nur von einem Haushalt genutzt wird, wird ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug von rund 50 Personen genutzt. Carsharing ersetzt damit nachweislich private PKW und stellt damit einen wichtigen Baustein für die Verkehrswende in München dar. Insbesondere Personen, die kein eigenes Auto besitzen oder ihr eigenes nur selten nutzen, erhalten so eine attraktive Alternative.
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Die Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E65752314 einsehbar. Die Frist für Teilnahmeanträge läuft bis zum 24. April 2025. Anschließend folgt eine Verhandlungsrunde, in denen Anbieter ihre Anregungen einbringen können.