News vom 12. Oktober 2023
Die Verhandlung endete mit einer gütlichen Einigung, das Mobilitätsreferat hat dabei den Abbau der beiden Projekte bis zum 25. Oktober zugesichert.
Mobilitätsreferent Georg Dunkel: "Aus unserer Sicht wurde die Gestaltungsfreiheit der Stadt zu Verkehrsprojekten unterstrichen, gleichzeitig handelt es sich um einen rechtlichen Grenzfall. Daher sind wir mit der gefundenen Einigung zufrieden. Wir werden die Erkenntnisse der Verhandlung in die künftigen Projekte einfließen lassen. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Wie kann man Verkehrsversuche rechtssicher auf die Straße bringen? Der kommunale Gestaltungsspielraum muss über die derzeitige Straßenverkehrsordnung hinaus erweitert werden. Nur so können auch Kommunen ihren Beitrag leisten, damit unter anderem auch die Klimaschutzziele erreicht werden können. Der derzeitige Rechtsrahmen erscheint nicht ausreichend und nicht mehr passend für die großen Herausforderungen im Verkehrssektor."