News vom 9. Januar 2025

Verkehrswende München

E-Mobilität: Anträge zur Errichtung von Ladeinfrastruktur möglich

Foto: LHM/MOR, DobnerAngermann

E-Mobilität: Anträge zur Errichtung von Ladeinfrastruktur möglich

Ab heute können ladepunktbetreibende Unternehmen (so genannte Charge Point Operator) Anträge auf die Errichtung von Ladeeinrichtungen in München stellen.

Die Stadt München bringt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität einen weiteren Schritt voran. Nachdem der Stadtrat die Sondernutzungsrichtlinie und die Sondernutzungsgebühren angepasst und so den Rahmen für die Genehmigung von Ladeeinrichtungen auf öffentlichem Grund verbindlich festgelegt hatte, können ab heute ladepunktbetreibende Unternehmen (Charge Point Operator) Anträge auf die Errichtung von Ladeeinrichtungen in München stellen.

Die Unterlagen sind online abrufbar (siehe gelbe Infobox), die Antragsfrist endet mit Ablauf des 6. März. Die Stadt schreibt insgesamt acht gleichwertige Flächenkontingente aus, die sich aus drei beziehungsweise in einem Fall aus vier Stadtbezirken zusammensetzen. Ein Standort wird für drei Jahre genehmigt und kann auf Antrag des Betreibers zweimal, insgesamt also auf bis zu neun Jahre verlängert werden. Die Unternehmen schlagen dabei Standorte eigenständig vor und betreiben diese eigenwirtschaftlich.

Zu den Kontingentbereichen und möglichen Standorten wurde eine Karte im Geoportal der Stadt eingerichtet. Falls mehr als eine vollständige und qualifizierte Bewerbung pro Flächenkontingent eingeht, entscheidet das Los. Die Umsetzungsphase beginnt unmittelbar mit Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens. Hier wird zunächst durch das Mobilitätsreferat sowie über das sogenannte Erinnerungsverfahren geprüft, ob die vorgeschlagenen Standorte umsetzbar sind, zudem werden die zuständigen Bezirksausschüsse einbezogen. Anschließend kann das Mobilitätsreferat die Genehmigung für einen Standort erteilen. Im zweiten Halbjahr 2025 können dann voraussichtlich erste Ladesäulen errichtet und in Betrieb genommen werden. Das gesamte Kontingent soll nach Möglichkeit bis zum Jahr 2027 errichtet werden.

Das Mobilitätsreferat fordert die Unternehmen ausdrücklich auf, möglichst den Anforderungen einer barrierefreien Ladeinfrastruktur Rechnung zu tragen. Bei der Standortwahl sollte zudem auf eine möglichst flächendeckende Verteilung in den Stadtbezirken geachtet und im Betrieb zertifizierter Grünstrom verkauft werden.

Mobilitätsreferent Georg Dunkel: "Der Aufbau weiterer Normalladeinfrastruktur ist ein Meilenstein in den Bemühungen der Landeshauptstadt, die Antriebswende voranzubringen. Das Mobilitätsreferat freut sich auf zahlreiche Anträge. Aufgrund des knappen öffentlichen Raumes muss parallel auch Ladeinfrastruktur auf Privatgrund weiter ausgebaut werden, etwa in Tiefgaragen. Mit der anstehenden Novelle der Bayerischen Bauordnung soll der Aufbau von Ladeinfrastruktur künftig leichter werden."

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