Teilnahmebedingungen des Votings und der Verlosung des Fotowettbewerbs #wirfuermorgen

Eine Teilnahme an dem Voting und der Verlosung im Rahmen des Votings von #wirfuermorgen des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München (nachfolgend auch „Veranstalter“) ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer*innen ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. Gegenstand

a. Die Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Voting und der Verlosung des Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München. Teilnahmeschluss für das Voting und für die Verlosung im Rahmen des Votings von dem Fotowettbewerb #wirfuermorgen ist der 26.6.2022 um 24 Uhr.

2. Teilnahmebedingungen

a. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme von städtischen Mitarbeiter*innen ist ausgeschlossen.

b. Jede Person darf nur einmal an der Verlosung im Rahmen des Votings teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Teilnehmer*innen mit der Teilnahme an der Verlosung die personenbezogenen Daten Vorname, Nachname und E-Mail angeben, die für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, der Vermeidung von Mehrfachstimmabgaben, der Gewinner*innenermittlung sowie für die Benachrichtigung und Veröffentlichung der Gewinner*innen benötigt werden. Ergänzend kann freiwillig auch eine Telefonnummer zur erleichterten Kontaktaufnahme durch den Veranstalter angeben werden. Die Teilnahme über einen Dienstleister, der die Daten seiner Auftraggeber bei Wettbewerben, Verlosungen und Gewinnspielen einträgt, sogenannte Gewinnspieleintragsservice, ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Verlosung.

c. Die Teilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass sie über die bei der Verlosung angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer bei Gewinn kontaktiert werden.

d. Die Gewinner*innen werden unter allen Einsendungen per Ziehung im Zufallsprinzip durch Mitarbeiter*innen des Veranstalters ausgelost. Die Gewinner*innen werden ab 28.6.2022 über ihre angegebene E-Mailadresse und/oder Telefonnummer vom Veranstalter benachrichtigt. Dabei werden ihre Adressdaten für den Versand des Gewinns angefragt. Sollten die im Teilnahmeformular angegebene E-Mailadresse oder Telefonnummer oder die von den Gewinner*innen mitgeteilten Adressdaten fehlerhaft sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Kontaktdaten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Sollte aufgrund der Angabe von fehlerhaften Kontaktdaten eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn an eine andere Person zu vergeben.

e. Die Gewinner*innen sind verpflichtet, ihre Adressdaten dem Veranstalter innerhalb von drei Wochen nach Gewinnbenachrichtigung mitzuteilen. Andernfalls erlischt der Gewinnanspruch. Sollte dies nicht erfolge, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn per Zufallsprinzip an eine andere Person zu vergeben. Darüber hinaus wird keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung oder einer fehlerhaften Zustellung übernommen.

f. Unter allen Teilnehmenden werden zehn SWM Bäderkarten im Wert von je 25 Euro, zehn IsarCards für eine Woche und 25 kleine Goodie Bags von „München unterwegs“ verlost. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten oder dessen Tausch ist ausgeschlossen.

g. Die Gewinner*innen werden mit ihrem Vor- und Nachnamen auf der Webseite muenchenunterwegs.de/fotowettebwerb veröffentlicht.

3. Möglichkeit von Einschränkungen, Rechtswegausschluss

a. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten von der Verlosung auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Verlosung besteht nicht.

b. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Haftung

a. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 4 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

b. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

c. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

d. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer*innen, gesetzliche Vertreter*innen und Verrichtungs- sowie Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

5. Sonstiges

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.