Carsharing


Nützliche Informationen rund ums Carsharing finden Sie hier

Carsharing ist die geteilte Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und wird von verschiedenen Unternehmen, Organisationen und Vereinen angeboten. Es wird dabei zwischen freefloating und stationsgebundenen Carsharing unterschieden. Beim freefloating Carsharing sind die Fahrzeuge in einem bestimmten Geschäftsgebiet verfügbar und können innerhalb des Geschäftsgebiets an einem anderen Ort abgestellt werden, als sie abgeholt wurden. Stationsgebundenes Carsharing bedeutet, dass Abhol- und Rückgabeort derselbe sind. Die Mietdauer kann bei beiden Formen zwischen einigen Minuten bis hin zu mehreren Tagen liegen.

Fahrzeuge von Münchner Freefloating-Anbietern können in allen Parklizenzgebieten in München kostenlos im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.

Bei stationsgebunden Fahrzeugen wird außerhalb des Parklizenzgebiets, in dem die Abhol- und Abgabestation liegt, ein Parkschein benötigt.

Das Carsharing-Schild zeigt vier Personen (zwei männliche und zwei weibliche Piktogramme) und ein geteiltes Fahrzeug. Es weist darauf hin, dass auf diesem Stellplatz ausschließlich Carsharing-Fahrzeuge parken dürfen. Die Landeshauptstadt München fördert damit eine bequeme Nutzung von Carsharing.

carsharing-schild

 

Um zu erkennen, wer auf dem Stellplatz parken darf und wer nicht, reicht ein Blick auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Dort befindet sich bei einem Carsharing-Fahrzeug entweder die Münchner Carsharing-Vignette (linkes Foto) und/ oder die Bundes-Carsharing-Vignette (rechtes Foto).

munchner-carsharingvignette

 

 

bundescarsharing-vignette

 

Fahrzeuge mit der Münchner Vignette dürfen auf allen Carsharing-Stellplätzen und im öffentlichen Raum auf allen Parkplätzen parken, auch in Zonen mit Bewohnerparken oder Kurzzeitzonen. Fahrzeuge, die nur eine Bundes-Carsharing-Vignette oder gar keine Vignette haben (in der Regel Anbieter außerhalb Münchens) benötigen in Parklizenzgebieten je nach Regelung einen Parkschein oder eine Parkscheibe und dürfen zum Beispiel nicht in Bewohnerparkzonen stehen.

 

Einen Carsharing-Stellplatz zu finden ist ganz einfach: Man erkennt ihn am Carsharing-Schild. Zusätzlich sind zahlreiche Stellplätze mit einer grünen Umrandung am Boden und dem weißen Carsharing-Piktogramm als Bodenmarkierung versehen (siehe oberes Foto).

 

Geparkt werden darf auf allen Stellplätzen im öffentlichen Raum. Dazu zählen Kurzzeitstellplätze, kombinierte Misch-/ Bewohnerstellplätze, reine Bewohnerstellplätze sowie Kurzzeit-/ Mischstellplätze in Parklizenzgebieten; außerdem auch auf allen bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen in den Sondergebieten „Hauptbahnhof“, „Altstadt“ und in der Messestadt Riem.

Achtung: Halt-/ Parkverbote gelten natürlich auch für Carsharing-Fahrzeuge.

Wichtig ist zudem, das Fahrzeug im Geschäftsgebiet des Anbieters abzugeben, da ein Parken außerhalb des Geschäftsgebietes zusätzliche Gebühren verursachen kann.

Fahrer*innen von Fahrzeugen, zum Beispiel privaten Autos, die fälschlicherweise auf einem Carsharing-Stellplatz geparkt haben, droht ein Bußgeld von 55 Euro. Diese Parkstrafe für Falschparkende auf Carsharing-Stellplätzen ist bundesweit einheitlich geregelt und orientiert sich am Bußgeldkatalog des Bundes.

Carsharing-Stellplätze werden, genau wie alle anderen Stellplätze im öffentlichen Raum, von der Verkehrsüberwachung und Polizei überwacht.

(Quelle: bussgeldkatalog.org/halten-parken/)

Wer ein Fahrzeug anmietet, in dem bereits ein Strafzettel angebracht ist, muss nichts weiter tun. Erhält man einen Strafzettel für den Zeitraum der Miete, gilt es auf Folgendes zu achten:

  • Ist am Carsharing-Fahrzeug eine der oben genannten Vignetten angebracht? Falls ja, sollte man sich an die Behörde wenden, die den Strafzettel erstellt hat.
  • Das Carsharing-Fahrzeug hat keine Vignette? Dann kann der Carsharing-Anbieter weiterhelfen.

Zu beachten ist immer, dass Halt-/Parkverbote auch für Carsharing-Fahrzeuge gelten sowie das Parken zum Beispiel an Kreuzungen, auf Gehwegen, Grünstreifen und in Feuerwehreinfahrten grundsätzlich verboten ist. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, drohen zusätzliche Gebühren des Anbieters.

Einige Anbieter haben am Fahrzeug eine Service-Nummer angebracht und garantieren, das Fahrzeug schneller wegzufahren als jeder Abschleppdienst. Generell empfiehlt es sich, die Service-Hotline des jeweiligen Anbieters zu kontaktieren oder alternativ direkt die Polizei.