Wissenswertes

Wo und wie darf ich einen E-Tretroller abstellen?

Generell gilt: E-Tretroller müssen so abgestellt werden, dass sie kein Hindernis für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Beim Abstellen ist darauf zu achten, dass auf dem Gehweg noch circa 1,6 Meter Platz vorhanden ist - was bedeutet, dass zwei Kinderwägen nebeneinander fahren können.