Wissenswertes
Die Beseitigung von Schrotträdern, die vom Baureferat neben den eigentlichen Aufgaben des Straßenunterhalts wahrgenommen wird, ist aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch und wird deshalb in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt. Offensichtliche, also völlig fahruntaugliche Schrotträder oder Fahrradteile können problemlos beseitigt werden. Bei so genannten „herrenlosen“ Rädern, bei denen zu vermuten ist, dass sie längere Zeit nicht mehr benutzt wurden, ist die Beseitigung schwieriger.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichem Verkehrsgrund ohne Einschränkung erlaubt und nicht weiter geregelt. Es gelten nur die allgemeinen Grenzen der Rechtsausübung, das heißt, keine vermeidbare Belästigung oder Behinderung anderer sowie keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichem Verkehrsgrund ist ansonsten grundsätzlich unbefristet erlaubt.
Das Baureferat beseitigt trotz der beschriebenen Schwierigkeiten im Rahmen der personellen Möglichkeiten laufend Schrotträder. Allein im Bereich innerhalb des Mittleren Ringes werden jedes Jahr immerhin fast 2.000 Räder entfernt.
An neuralgischen Punkten wie z. B. am Hauptbahnhof oder Marienplatz werden immer wieder Beseitigungsaktionen durchgeführt, wobei auch hier nur die eindeutig als Schrott eingestuften Räder abtransportiert werden können. Einzelne verkehrsbehindernd aufgestellte Räder können sofort vom Straßenunterhaltsdienst entfernt werden, wobei das Abstellen der Räder auf den öffentlichen Verkehrsflächen (an Beleuchtungsmasten, Verkehrszeichen, U-Bahn-Aufgängen) jedoch grundsätzlich noch keine Verkehrsbehinderung darstellt, solange ausreichend Platz für die anderen Verkehrsteilnehmer vorhanden ist.
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