Wissenswertes

Wie ist das Thema Abstellen von Leihrädern im öffentlichen Raum rechtlich geregelt?

Bis auf MVG-Rad operieren alle Anbieter von Leihradsystemen in München als sogenannte Free Floater. Dies bedeutet es werden keine festen Stationen gebaut, sondern die Räder werden frei im öffentlichen Raum abgestellt.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich beim Abstellen von Mietfahrrädern nicht um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, sondern das Aufstellen derartiger Fahrräder unterfällt dem zweckgemäßen Gemeingebrauch. 
Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes durch derart abgestellte Mietfahrräder widerspricht nicht der Straßenverkehrsordnung.  
Es bedarf keiner Genehmigung durch städtische Stellen, wenn ein Unternehmen sein Mietradangebot in München starten will. 
Verkehrsbehinderungen oder gar Gefährdungen müssen jedoch ausgeschlossen sein.
Die Landeshauptstadt ist in engem Kontakt mit anderen Kommunen und Institutionen, um verbindliche Vorgaben für ein geregeltes Abstellen von Mietfahrrädern festlegen zu können. Als Kommune ist es derzeit nicht möglich, eigene Regelungen zu erlassen. Es müssten gesetzliche Rahmenbedingungen auf Länder- oder Bundesebene angepasst werden.