Wissenswertes
Kinder im Kindergartenalter können im Allgemeinen noch nicht ohne Aufsicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen; sie müssen erst lernen, sich in der Welt des Verkehrs selbständig zurechtzufinden. Kinder dieser Altersklasse bedürfen daher auf dem Weg zum und vom Kindergarten der Begleitung mündiger Personen und während ihres Aufenthaltes im Kindergarten der Obhut des Aufsichtspersonals.
Bei Schulen hingegen ist die Situation etwas anders zu beurteilen. Schulkinder sind älter als Kindergartenkinder; die meisten von ihnen bewältigen den Weg zur Schule und wieder nach Hause ohne Begleitung Erwachsener. Insbesondere bereits etwas ältere Kinder halten sich vor und nach dem Unterricht sowie in Pausen oftmals – ohne Aufsicht – außerhalb des Schulgeländes auf. Sie überqueren beispielsweise die Straße vor der Schule, um sich in der Bäckerei gegenüber etwas zu kaufen. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen, so dass Maßnahmen – wie etwa die Schaffung von Zebrastreifen - hilfreich sein können.