Bürgerschaftliche Initiativen - Einreichungsfrist ist beendet

Neugestaltung des öffentlichen Raums: Innovative Konzepte

Foto: URBS_ReallaborMaxtor_(c) Schmidbauer

Neugestaltung des öffentlichen Raums: Innovative Konzepte

Die Landeshauptstadt München setzt sich für die Verkehrswende und eine nachhaltige Mobilität in der Stadt ein. Aus diesem Grund hat sie im Januar interessierte Münchner Bürger*innen, bürgerschaftliche Organisationen und Initiativen aufgerufen, innovative und klimagerechte Konzeptideen für die Neugestaltung des öffentlichen Raums im Rahmen einer Förderaktion einzureichen. Die Einreichungsfrist ist vorbei.

Herzlichen Dank für die zahlreichen und kreativen Projektideen!

Aktuell prüft das Mobiliätsreferat alle Einreichungen, und legt sie dann dem Stadtrat zur abschließenden Bewertung vor. Die Vorlage ist für April oder Mai geplant.

Die ausgewählten Projekte werden finanziell und organisatorisch unterstützt und sollen im Rahmen des 2. Münchner Mobilitätskongresses von Mitte Juli bis Mitte September 2023 zeitlich begrenzt umgesetzt werden. Der 2. Mobilitätskongress der Stadt München findet vom 3. bis zum 5. September 2023 statt. Der Kongress ist die Plattform, auf der die ausgewählten Konzeptideen aus der Münchner Bürgerschaft einer interessierten Öffentlichkeit präsentiert werden können.

Die Projektideen sollen folgende Ziele verfolgen und Rahmenbedingungen berücksichtigen:

  • Zu einer nachhaltigen und klima- und sozialgerechten Mobilität in München beitragen.
  • Mehr Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum herstellen.
  • Der Öffentlichkeit im Juli zur Auftaktveranstaltung präsentiert werden. Ab diesem Zeitpunkt kann die Umsetzung im öffentlichen Raum beginnen.
  • Während des Mobilitätskongresses im öffentlichen Raum für Politik und Stadtgesellschaft zu besichtigen sein - sie können auch vor dem 3. September beginnen und sollten mit Ende der IAA am 10. September 2023 beendet sein.
  • Für alle Bürger*innen im öffentlichen Raum erlebbar sein, das heißt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und sozial benachteiligte Gruppen gut zugänglich sein.

Die Antragsvoraussetzungen waren wie folgt (siehe dazu auch weitere Informationen in der gelben Infobox – Teilnahmebedingungen):

  • Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars des Mobilitätsreferats
  • Vorlage zweier Konzepte, wie die Veranstaltung veranstaltungsrechtlich (Konzept 1) sowie verkehrlich (Konzept 2) umgesetzt werden soll
  • Konkrete Beschreibung des genauen Projektbereichs (Quartier oder Straßenzug) und des Umsetzungszeitraums
  • Vorlage der Gesamtkosten- und des Gesamtfinanzierungsplans sowie eine Begründung für den Bedarf
  • Information zu Eigenmitteln oder der Einbringung von Eigenleistung

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • die rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit des Projekts nicht gegeben ist
  • das Projekt einen parteipolitischen Hintergrund hat oder im Zusammenhang mit einer Parteizugehörigkeit steht
  • das Projekt zu kommerziellen oder Werbezwecken durchgeführt wird
  • das Projekt als Ziel die Gewinnerzielung hat
  • die Einreichung nicht pünktlich bis zum 9. Februar 2023 eingegangen ist (weitere Informationen siehe unten)

Die Projektideen werden anhand der folgenden Bewertungskriterien ausgewählt:

  • Innovation: Enthält das Konzept neue Ideen und zeigt moderne Vorschläge für den öffentlichen Raum im Sinne der Verkehrswende?
  • Nachhaltigkeit: Leistet das Projekt bei einer langfristigen Umsetzung einen Beitrag zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Mobilität in der Stadt?
  • Partizipation: Trägt das Projekt dazu bei, Bürger*innen einzubeziehen und sie für eine neue Form der städtischen Mobilität zu begeistern?

Die Vorauswahl und fachliche Sichtung der Projekte für die Förderung erfolgt durch das Mobilitätsreferat, die finale Entscheidung über die ausgewählten Projekte trifft der Stadtrat. Maßgeblich sind ausschließlich die Bewertungskriterien in den Teilnahmebedingungen.

Für die Zuwendungen steht ein Gesamtbudget von 200.000 Euro zur Verfügung. Es kann gegebenenfalls ein einziges großes Projekt mit den gesamten 200.000 Euro oder es können auch mehrere Projekte in unterschiedlicher Größe bis zur Gesamtsumme von insgesamt 200.000 Euro bezuschusst werden.

Die Zuwendungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen dieses Gesamtbudgets in Höhe von 200.000 Euro freiwillig gewährt.

Fotorechte:

Foto oben: Urban Standards_ReallaborMaxtor_(c) Schmidbauer
Galeriefotos: MOR, Michael Reiter

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