Altstadt für alle

Von der Vision zur Umsetzung

FAQs

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Altstadt für alle. Sie finden sie sortiert nach den unterschiedlichen Gruppierungen von Interessierten  - von allgemeinen Informationen hin zu speziellen Informationen für Anwohnende, Gewerbetreibende oder Tourist*innen.

Informationen für alle Interessierten

Das Stadtzentrum Münchens soll zu einem Ort der Begegnung für alle werden. Dabei werden die vielfältigen Bedürfnisse dieses dicht besiedelten Raumes berücksichtigt, ohne seine Erreichbarkeit einzuschränken. Das Konzept der "Altstadt für alle" legt den Grundstein dafür, dass die Altstadt robust für die Zukunft aufgestellt ist.

Die „Altstadt für alle“ ist ein vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossenes Projekt (mehr dazu unter "Welche politischen Beschlüsse wurden bisher gefasst?") des Mobilitätsreferats. Der Stadtrat hat sich dazu bekannt, die Parkplätze für Autos in der Altstadt neuzuordnen und stufenweise zurückzubauen, um so Platz für neue Nutzungen und mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen.

Es geht um die Neuordnung und Neugestaltung des öffentlichen (Park-)Raums, der eine bessere Aufenthaltsqualität schafft, dabei aber gleichzeitig die vielfältigen Bedürfnisse für diesen Raum im Blick hat (mehr dazu unter "Wer sind alle?"):  Weniger Parkplätze auf den Straßen, dafür mehr Grün, mehr Sitzgelegenheiten, mehr Flächen für den Wirtschaftsverkehr, weniger Verkehrslärm, und Ähnliches (mehr hierzu unter "Was erwartet mich in der neuen Altstadt?"). Ermöglicht wird dies durch ein Konzept, das Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen vereint. In der urbanen und dicht bebauten Altstadt ist es wichtig, räumliche Konflikte zu lösen und den verfügbaren Raum so zu verteilen, dass alle und nicht nur einige davon profitieren – im Sinne einer „Altstadt für alle“.

Um dies zu erreichen sind unterschiedliche Maßnahmen und Schritte notwendig, die nicht nur den Parkraum der Altstadt umfassen. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Teilprojekten der Altstadt finden Sie unter dem Reiter Projektbausteine.

Das Konzept, welches das Mobilitätsreferat gemeinsam mit dem interdisziplinären und erfahrenen Team aus Gehl Architects aus Kopenhagen und USP Projekte GmbH entwickelte, basiert auf einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung (mehr dazu unter den Fragen Welche Beteiligungen fanden bisher statt? und Wie kann ich mich beteiligen?).



Die Fläche der Altstadt für alle orientiert sich am Gebiet des Altstadtrings und des Hauptbahnhofs und erstreckt sich über die Stadtbezirke 1 Altstadt-Lehel, 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt und 3 Maxvorstadt. Der südöstliche Altstadtbereich, der außerhalb des Altstadtrings liegt, ist dem Parklizenzgebiet Gärtnerplatz zugeordnet. Dafür ist die Fläche zwischen Oskar-von-Miller-Ring, Brienner Straße, Odeonsplatz und Ludwigsstraße Bestandteil.

Die Umsetzung des Konzepts "Altstadt für alle" soll in verschiedenen Teilbereichen schrittweise erfolgen. Diese Teilbereiche orientieren sich an den bekannten Altstadtvierteln, wie die untenstehende Karte zeigt.

  1. Graggenauer Viertel / östliches Angerviertel
  2. Hackenviertel / westliches Angerviertel
  3. Kreuzviertel
  4. Bahnhofsviertel

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Das Stadtzentrum Münchens soll zu einem Ort der Begegnung für alle werden. Dabei werden die vielfältigen Bedürfnisse dieses dicht besiedelten Raumes berücksichtigt, ohne seine Erreichbarkeit einzuschränken. Das Konzept "Altstadt für alle" legt den Grundstein dafür, dass die Altstadt robust für die Zukunft aufgestellt ist.

Ziel ist es, langfristig eine gemeinwohlorientierte, verkehrssichere und barrierefreie Altstadt zu entwickeln, die gleichzeitig für den Handel, die Logistik, die Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, für Kultur-, Bildungs-, Gastronomie- und Tourismusbetriebe sowie für den Gesundheitssektor erreichbar ist.

Der Parkraum für Autos, Fahrräder, Sharing-Angebote und E-Tretroller wird neu geordnet. Anwohnende können weiter in der Altstadt parken. Der Durchfahrtsverkehr und der Parksuchverkehr sollen durch das neue Konzept in der Altstadt reduziert werden.

Die Münchner Altstadt ist sehr belebt und beliebt. Vielfältige Ansprüche wie Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Versorgung, Kultur und Tourismus treffen hier aufeinander. Das Projekt "Altstadt für alle“ verfolgt das Ziel, den öffentlichen Raum fit für die Zukunft zu machen und für alle Nutzer*innen zugänglich, attraktiv und innovativ zu gestalten.

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(Visualisierung: Gehl im Auftrag des MOR)

In der neu gestalteten Altstadt können Sie sich auf viele Verbesserungen freuen:

  • Mehr Sicherheit und Komfort für alle, die zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem ÖPNV unterwegs sind.
  • Schönere Plätze und Straßen, die zum Verweilen, Treffen und Wohlfühlen einladen.
  • Mehr Grün, Schatten sowie zusätzliche Sitzmöglichkeiten und Aufenthaltsbereiche, für eine angenehmere, gemütlichere und lebendigere Altstadt.
  • Optimierung der Logistik und Abwicklungen von Dienstleistungen durch die Ausweitung der Lieferzonen und Verbesserung der Erreichbarkeit.
  • Gewährleistung der Erreichbarkeit, unter Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzergruppen in der Altstadt.
  • Weniger Lärm und Abgase durch weniger Autoverkehr.
  • Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Flächen, die Anwohnende mitgestalten können – kleine „Erweiterungen des Wohnzimmers“ direkt im Quartier.
  • Einfacher Zugang zu Mobilitätsangeboten, wie beispielsweise Carsharing, Leihfahrräder oder E-Tretroller.
  • Weniger Verkehr, da Autofahrende die Parkhäuser benutzen müssen.

Eine ausführliche Übersicht der politischen Beschlüsse im Rahmen der Altstadt für alle finden Sie auf der Startseite der "Altstadt für alle" unten bei der Zeitschiene des Projekts.

Zwischen 2023 und 2024 wurden in einem intensiven Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Anwohner*innen und weiteren lokalen Akteur*innen der Altstadt aus unterschiedlichen Bereichen wichtige Erkenntnisse für das Projekt gesammelt und Erfahrungen, Interessen und Anliegen zur Sprache gebracht.

Einen ausführlichen Rückblick zu den einzelnen Beteiligungsformaten finden Sie im Projektbaustein Beteiligung.

 

Das Projekt "Altstadt für alle" ist ein laufender Prozess mit einer Vielzahl von Maßnahmen, wovon in den letzten Jahren mehrere Umsetzungen erfolgt sind. Eine Übersicht über die vergangenen Maßnahmen sind im Überblick auf der Startseite zu finden.

Zielsetzung des Mobilitätsreferates ist es, mit einer breiten Beteiligung den öffentlichen Straßenraum schrittweise neuzuordnen und dabei mehr Platz für Aufenthaltsqualität, Erholung, Grün- und Freiflächen, für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen, für den Nahverkehr oder andere Mobilitätsformen zu schaffen. Im Vergleich zur zurückliegenden umfangreichen Beteiligung im Zuge der Erstellung des Gesamtkonzepts zur „Altstadt für alle“ geht es nun um die schrittweise Abstimmung der straßenscharfen städtebaulichen Verkehrskonzepte in den vier Teilbereichen:  

  1. Graggenauer Viertel / östliches Angerviertel,
  2. Hackenviertel / westliches Angerviertel,
  3. Kreuzviertel und
  4. Bahnhofsviertel.

Für jeden Teilbereich wird eine Beteiligung durchgeführt und dem Stadtrat einzeln ein Vorschlag für die Umsetzung vorgestellt. Bisher lag der Schwerpunkt der Projektarbeit in der Erstellung des grundlegenden Konzeptes, ab Dezember 2025 geht es schwerpunktmäßig um die Feinplanung.

Der Beginn der teilräumlichen Betrachtung erfolgt in der östlichen Altstadt und umfasst das Graggenauer Viertel, das östliche Angerviertel sowie Flächen nördlich der Maximilianstraße (Teilbereich 1). Dieses Gebiet wurde aufgrund der erhöhten Antrags- und Beschwerdelage bei verkehrlichen Belangen und dem daraus resultierenden hohen Handlungsdruck ausgewählt.

Die Ausarbeitung der straßenscharfen Betrachtung des fließenden und ruhenden Verkehrs erfolgt in einem breiten Beteiligungsprozess mit allen betroffenen Referaten, den betroffenen Bezirksausschüssen, SWM / MVG, Beiräten, Anwohner*innen, Kammern und Verbänden sowie weiteren Akteur*innen wie ortsansässigen Betrieben. Zudem begleitet die Fachrunde Mobilität, mit allen Stakeholder*innen der Altstadt, weiterhin den Gesamtprozess "Altstadt für alle" und somit auch die Entwicklungen im Teilbereich 1.

Die Ergebnisse und erarbeiteten Maßnahmen aus dem Teilbereich 1 werden im Anschluss dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Umsetzung ist voraussichtlich ab dem Jahr 2027 möglich. Zeitgleich mit den ersten Umsetzungsschritten wird mit der Planung und Beteiligung zum Teilbereich 2 begonnen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Projektbaustein „Umsetzung Graggenauer Viertel / östliches Angerviertel“. 

Im Sinne einer Altstadt für alle ist auch weiterhin die Mitwirkung der Anwohnenden und weiterer Akteur*innen der Altstadt gefragt.

Die Termine zur nächsten Beteiligungsphase des ersten Teilbereichs, das Graggenauer Viertel / östliches Angerviertel, werden auf dieser Webseite veröffentlicht und starten voraussichtlich 2026 nach der Kommunalwahl.

Weitere Informationen finden Sie im Projektbaustein Beteiligung.

Informationen für Anwohnende

In der Altstadt wird es weiterhin Parkplätze für Anwohnende geben. Es werden Stellplätze geschaffen, die ausschließlich für Anwohnende mit Ausnahmegenehmigung zur Verfügung stehen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann beantragen, wer keine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug hat. Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung finden Sie auf den Seiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung.

Zudem ist es möglich, mit einer Ausnahmegenehmigung für Anwohnende auf orange markierten und mit einem Sackkarren-Symbol versehenen Lieferzonen, die mit dem Verkehrszeichen eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 StVO) beschildert sind, an Werktagen zwischen 19 und 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zu parken. Bitte beachten Sie hierfür die konkrete Beschilderung der jeweiligen Lieferzone, da die Ausnahmegenehmigung nicht bei Lieferzonen mit absolutem Halteverbot greift (Zeichen 283 StVO).

Es gibt auch die Möglichkeit auf einem eigenen oder gemieteten Stellplatz auf Privatgrund zu parken. In vielen Parkhäusern und Tiefgaragen der Altstadt können Sie Anwohnerstellplätze zu Marktkonditionen anmieten.

Ja, die Zufahrt zum Wohngebäude und zum privaten Kfz-Stellplatz bleibt weiterhin bestehen. Es kann im Straßenraum für Anlieferungen gehalten werden. Sie können beispielsweise halten, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen oder ihr Fahrzeug zu be- oder entladen.

Auch kann in den Lieferzonen, orange markiert mit Sackkarren-Symbol, bei einer Beschilderung des „eingeschränkten Haltverbotes“ (Zeichen 286 StVO) oder des Schildes „Ladebereich“ (Zeichen 230 StVO) zum Liefern und Laden gehalten werden. Nach Beendigung der Ladetätigkeiten müssen Sie den Bereich zügig wieder verlassen.

Für Bereiche, in denen bereits jetzt eine Zufahrtserlaubnis erforderlich ist, wie beispielsweise die Zufahrt in eine Fußgängerzone, ist sie weiterhin notwendig. Eine Beantragung ist beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) möglich.

Ja, ihr Besuch kann weiterhin in einem der Parkhäuser der Altstadt parken. Das Parkleitsystem leitet Ihre Gäste direkt dorthin. Falls Sie über einen privaten Stellplatz verfügen, kann dieser von den Besucher*innen erreicht und genutzt werden.

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Ein kurzer Halt für das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen ist im öffentlichen Straßenraum weiterhin möglich.


 

Informationen für Besucher*innen aus München und der Region

Die Altstadt ist auf vielen Wegen gut und bequem erreichbar:

Mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV):
Die Altstadt ist hervorragend mit Bus, Straßenbahn sowie S-/U-Bahn angebunden. Verschiedene Linien fahren die Altstadt mit mehreren Haltestellen an – so kommen Sie aus allen Richtungen schnell ans Ziel. Zudem liegt der Hauptbahnhof in unmittelbarer Nähe der Altstadt und ist bequem zu Fuß oder mit dem ÖPNV erreichbar.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den besten ÖPNV-Verbindungen. 

Zu Fuß oder mit dem Fahrrad:
Auch per Fahrrad oder zu Fuß gelangen Sie schnell und unkompliziert in die Altstadt. Viele Wege sind gut ausgebaut und leicht erreichbar. Der stetige Ausbau des Altstadtradrings verbessert außerdem zunehmend die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad.

Mit dem Auto:
Wenn Sie mit dem Auto anreisen möchten, empfehlen wir die Nutzung der Park+Ride-Anlagen außerhalb der Altstadt. Von dort bringen Sie Bus, Straßenbahn oder S-/U-Bahn entspannt direkt in die Innenstadt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den P+R-Angeboten.

Sie können Ihr Auto auch in einem der Parkhäuser in oder außerhalb der Altstadt abstellen.

Ja, Sie können die Altstadt weiterhin mit dem Auto erreichen. Die Zufahrten zu den Parkhäusern bleiben für Besucher*innen geöffnet. Durch die neue Verkehrslenkung werden Sie direkt dorthin geleitet – einfach und ohne langes Suchen.

Sie können Ihr Auto in einem der gebührenpflichtigen Parkhäuser der Altstadt abstellen.
Das Parkleitsystem zeigt Ihnen in Echtzeit, wo Parkplätze frei sind und führt Sie direkt zum nächsten verfügbaren Parkhaus. Wenn an Ihrem Ziel in der Altstadt ein privater Stellplatz vorhanden ist, können Sie diesen selbstverständlich weiterhin anfahren. Hier finden Sie Informationen zu den Parksystemen.

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Wer den Innenstadtverkehr vermeiden möchte, kann eine der zahlreichen Park+Ride-Anlagen im Stadtgebiet nutzen. Von dort geht es mit dem ÖPNV schnell, bequem und ohne Stress direkt in die Altstadt.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den P+R-Angeboten

Bitte beachten Sie: Parken im öffentlichen Straßenraum ist für Besucher*innen künftig nicht mehr möglich. Dafür stehen die Parkhäuser in der Altstadt weiterhin zur Verfügung.

 

Informationen für Tourist*innen und Hotelgäste

 Die Altstadt ist hervorragend mit Bus, Straßenbahn sowie S-/U-Bahn angebunden. Mehrere Haltestellen innerhalb der Altstadt werden von verschiedenen Linien angefahren – so kommen Sie aus allen Richtungen schnell ans Ziel: Der Münchner Hauptbahnhof liegt direkt westlich der Altstadt und ist je nach Ziel in etwa zehn bis fünfzehn Minuten zu Fuß oder in wenigen Minuten mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) zu erreichen.

Die beste Anbindung vom Flughafen München in die Altstadt ist mit den S-Bahn-Linien S1 und S8, die im  Zehn-Minuten-Takt abwechselnd fahren. Alternativ können Sie den Lufthansa Express Bus zum Hauptbahnhof oder ein Taxi nehmen.

Auch ein Taxi bringt Sie direkt an Ihr Ziel. Sie können Sich online oder per Anruf ein Taxi bestellen oder ein Taxi an einem der zahlreichen Taxistände am Flughafen, Hauptbahnhof oder innerhalb der Altstadt nehmen.

 Wenn Sie mit dem Auto anreisen möchten, bleibt die Zufahrt zu den Hotels für das Aus- und Einladen von Gepäck weiterhin möglich. Falls Ihr Hotel selbst keine Stellplätze für seine Gäste vorgesehen hat, können Sie Ihr Auto in eines der Parkhäuser in oder außerhalb der Altstadt abstellen. Wer den Innenstadtverkehr vermeiden möchte, kann eine der zahlreichen Park+Ride-Anlagen im Stadtgebiet nutzen. Von dort geht es mit dem ÖPNV schnell, bequem und ohne Stress direkt in die Altstadt.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den P+R-Angeboten.  

Hier finden Sie eine Übersicht zu den besten ÖPNV-Verbindungen.

Ja. Die Zufahrt zu den Hotels in der Altstadt bleibt weiterhin möglich. Sie können Ihr Gepäck also wie gewohnt direkt am Hotel aus- und einladen. Für Hotels in Fußgängerzonen gelten Sonderregelungen.

Für genaue Informationen zur Anfahrt und zu Parkmöglichkeiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Hotel oder Ihre Unterkunft.

Falls Ihr Hotel selbst keine Stellplätze für Gäste vorgesehen hat, können Sie Ihr Auto in einem der Parkhäuser in oder außerhalb der Altstadt abstellen.

Bitte beachten Sie: Das Parken im öffentlichen Straßenraum ist für Gäste nicht möglich. Für genaue Informationen zur Anfahrt und zu Parkmöglichkeiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Hotel oder Ihre Unterkunft.

Wer den Innenstadtverkehr vermeiden möchte, kann eine der zahlreichen Park+Ride-Anlagen im Stadtgebiet nutzen. Von dort geht es mit dem ÖPNV schnell, bequem und ohne Stress direkt in die Altstadt.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den P+R-Angeboten.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den besten ÖPNV-Verbindungen.

Ja. Sie können mit dem Carsharing in die Altstadt fahren und das Fahrzeug auf einem der ausgewiesenen Parkplätze für Carsharing abstellen. Zu erkennen sind die Parkplätze an dem entsprechenden Verkehrsschild: Es zeigt vier Personen rund um ein geteiltes Fahrzeug (siehe Foto unten). 

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Weitere Informationen zum Carsharing finden Sie auf den entsprechenden Seite auf muenchenunterwegs.de.

Informationen für Handwerker*innen und Dienstleister*innen

Die Haltebereiche für den Wirtschaftsverkehr sind orange markiert und mit einem Sackkarren-Symbol versehen. Hier darf zum Be- und Entladen und Liefern gehalten werden. Dienstleistende können für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes mit einem Sonderausweis ihr Fahrzeug an Lieferzonen abstellen, welche mit einem „eingeschränkten Haltverbot“ (Zeichen 286 StVO) beschildert sind.

Der Lieferverkehr soll durch die Digitalisierung optimiert werden: Im Pilotprojekt „MetaCCAZE“ sehen Lieferant*innen online, welche Flächen frei oder belegt sind, und können diese gezielt ansteuern.

Durch die Regelung „Anlieger frei“ können Sie als Dienstleister*in in die Altstadtzone einfahren.

Dienstleistende können für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes mit einem Sonderausweis ihr Fahrzeug auf Lieferzonen abstellen, welche mit einem „eingeschränkten Halteverbot“ (Zeichen 286 StVO) beschildert sind. Die Lieferzonen erkennen Sie an der orangenen Markierung mit einem Sackkarren-Symbol und der Beschilderung „eingeschränktes Halteverbot“.

Lieferzonen sind Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, die explizit für das Halten oder Parken für Lieferant*innen und Dienstleistende für die Dauer der Tätigkeit vorgesehen sind. Sie sind orange markiert und mit einem Sackkarren-Symbol versehen. Dadurch kann der Wirtschaftsverkehr seine Tätigkeiten leichter ausüben. Ob in einer Lieferzone gehalten oder auch geparkt werden darf, hängt von der Beschilderung ab. Die Lieferzonen unterscheiden sich in:

a) "Bereiche zum Laden und Liefern" (2L), die zum Be- und Entladen genutzt werden dürfen. Dort darf nicht geparkt, sondern lediglich für die Liefer- und Ladeleistung gehalten werden. Nach Beendigung der Liefertätigkeiten ist der Bereich zügig zu verlassen. Die Bereiche sind entweder mit dem Zeichen 283 StVO mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" oder mit dem Zeichen 230 StVO "Ladebereich" beschildert. Im Ladebereich sind auch private Liefervorgänge zugelassen. Das Zeichen 283 StVO mit Zusatz „Lieferverkehr frei“ erlaubt ausschließlich nur das gewerbliche Laden und Liefern.

b) "Bereiche zum Laden, Liefern und Leisten" (3L), in denen außerdem auch Fahrzeuge von Dienstleistenden mit Sonderausweis für den Zeitraum der Leistungserbringung parken dürfen. Bei 3L-Zonen handelt es sich um allgemeine Lieferzonen, die mit einem „eingeschränkten Haltverbot“ (Zeichen 286 StVO) beschildert sind. Berechtigte Dienstleistende mit Sonderausweis (beispielsweise Handwerker*innen, Soziale Dienste, Ärzt*innen, Handelsvertreter*innen, Schwerbehinderte) dürfen dort parken.

Informationen für Arztpraxen, Patient*innen und Sozialdienste

Ja. Arztpraxen in der Altstadt bleiben auch künftig gut erreichbar. Patient*innen können ihr Auto wie gewohnt in den Parkhäusern und Tiefgaragen der Altstadt abstellen. Dort stehen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung.
Falls eine Praxis private Stellplätze hat, können diese selbstverständlich weiterhin genutzt werden.

Für Menschen mit Behinderungen stehen auch künftig ausgewiesene Behindertenparkplätze in der Altstadt zur Verfügung, die mit einem entsprechendem Behindertenausweis genutzt werden können. Von dort sind Arztpraxen und medizinische Einrichtungen weiterhin gut erreichbar.

Die Erreichbarkeit für kranke oder mobilitätseingeschränkte Personen bleibt weiterhin gesichert.
Begleitpersonen können Patient*innen direkt bis zur Praxis außerhalb der Fußgängerzone bringen: Das Halten im öffentlichen Straßenraum ist zum Bringen oder Abholen weiterhin erlaubt – für die Dauer des Ein- und Aussteigens (max. drei Minuten Zeichen 286 StVO).

Auch in den Lieferzonen, orange markiert mit Sackkarren-Symbol, können Sie zum Be- und Entladen halten, wenn sie entsprechend beschildert sind: mit „eingeschränktem Haltverbot“ (Zeichen 286 StVO) oder mit dem Schild „Ladebereich“ (Zeichen 230 StVO). Nach Beendigung der Ladetätigkeiten müssen Sie den Bereich zügig verlassen.

Anschließend müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug in ein Parkhaus oder auf einen privaten Stellplatz fahren.

Als Sozialdienst mit entsprechendem Sonderausweiskönnen Sie auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen parken. Die Stellplätze der „3L-Zonen“ (Bereiche zum Laden, Liefern und Leisten) erkennen Sie an der orangenen Markierung und dem Sackkarren-Symbol plus der Beschilderung mit einem „eingeschränkten Halteverbot“ (Zeichen 286 StVO). Weitere Informationen finden Sie auch bei den Fragen für „Für Handwerker*innen und Dienstleister*innen“.

Informationen für Gewerbe, Gastronomie, Einzelhandel

Ihr Arbeitsweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) wird in der neu gestalteten Altstadt noch angenehmer. Wenn Sie aber mit dem Auto kommen, gilt Folgendes:

  • Parken im öffentlichen Raum ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Diese erhalten Anwohnende und sonstige Berechtigte.
  • Ohne Ausnahmegenehmigung können Sie Ihr Fahrzeug in einem der Parkhäuser der Altstadt oder auf einem privaten Stellplatz abstellen.
  • Innerhalb der Altstadt gibt es zahlreiche private (Tief-)Garagen und Stellplätze. Fragen Sie bei Ihrem / Ihrer Arbeitgeber*in nach, ob ein Platz für Sie zur Verfügung steht.

Lieferant*innen können in den für sie vorgesehenen Lieferzonen halten. Die Haltebereiche für den Wirtschaftsverkehr sind orange markiert und mit einem Sackkarren-Symbol versehen. Die bereits bestehenden Lieferzonen der Altstadt bleiben erhalten und werden im Zuge der Altstadt für alle weiter ausgebaut.

Der Lieferverkehr soll durch die Digitalisierung optimiert werden: Im Pilotprojekt „MetaCCAZE“ sehen Lieferant*innen online, welche Flächen frei oder belegt sind, und können diese gezielt ansteuern.

Bereits heute kommen die meisten Kund*innen zu Fuß, mit dem Fahrrad, Sharing-Angeboten oder mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in die Altstadt. Für diese Gruppen wird das Erlebnis in der Altstadt noch angenehmer.

Kund*innen, die mit dem Auto anreisen oder schwere oder sperrige Gegenstände mit dem Auto transportieren möchten, beachten bitte die folgenden Aspekte:

  • Halten zum Be- und Entladen ist weiterhin möglich.
  • Die Straßen sind außerhalb der Fußgängerzone nach wie vor befahrbar.
  • Kund*innen werden durch Beschilderung und Parkleitsystem direkt ins nächstgelegene freie Parkhaus geleitet. Die Parkplatzsuche entfällt.

Für diejenigen, die mit dem Auto einkaufen und sperrige oder schwere Gegenstände abholen möchten, bleibt das Halten zum Be- und Entladen weiterhin möglich. Die Straßen sind auch weiterhin (außerhalb der Fußgängerzone) für Personen mit Anliegen befahrbar. Parken ohne Ausnahmegenehmigung ist dort jedoch nicht möglich.

Informationen für Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen

In der Altstadt gibt es auch weiterhin Behindertenstellplätze im öffentlichen Straßenraum, auf denen Sie mit einem gültigen Behindertenausweis parken dürfen. Hier finden Sie eine örtliche Übersicht der Behindertenstellplätze. 

Behindertenstellplätze erkennen Sie an der Markierung mit einem weißen Rollstuhl-Symbol und der Beschilderung (Parkplatz - P auf blauem Grund  - mit Rollstuhl-Symbol als Zusatzzeichen). Schwerbehinderte mit dem blauen Parkausweis dürfen außerdem in Bereichen, die mit dem eingeschränkten Haltverbot gekennzeichnet sind, bis zu drei Stunden parken (bitte legen Sie den Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug aus).

Im Rahmen der Altstadt für alle werden zudem weitere Behindertenstellplätze eingerichtet.

Eine Übersicht über verschiedene Informationen für mobilitätseingeschränkte Personen zu Blindenleitsystemen, Aufpump-Stationen für Rollstühle oder Kinderwägen sowie Informationen zu Rolltreppen und Aufzügen zu den U- und S-Bahnhöfen und zu vielem Weiteren finden Sie im Portal für Barrierefreiheit.

Falls Sie mit dem Auto anreisen, können Sie mit einem gültigen Behindertenausweis weiterhin die Behindertenstellplätze im öffentlichen Straßenraum nutzen. Mobilitätseingeschränkte ohne Behindertenausweis können in den nahegelegenen Parkhäusern oder auf einem privaten Stellplatz parken. Bei Arztbesuchen können Begleitpersonen Patient*innen direkt bis zur Praxis außerhalb der Fußgängerzone bringen: Das Halten im öffentlichen Straßenraum ist zum Bringen oder Abholen weiterhin erlaubt – für die Dauer des Ein- und Aussteigens (die maximale Verweildauer beträgt drei Minuten).

Die Erreichbarkeit der Altstadt für mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen soll weiterhin verbessert werden. Mit dem Projekt AltstadtMobil hat das Mobilitätsreferat daher im Jahr 2024 elektrische Mikrobusse und Rikschas für drei Monate getestet. Auf Basis der Ergebnisse und Erkenntnisse des Testlaufes wird aktuell ein möglicher Dauerbetrieb entwickelt, welcher dem Stadtrat anschließend zur Entscheidung vorgelegt wird. Weitere Informationen zu den inklusiven Serviceangaboten in München finden Sie auch unter der entsprechenden FAQ-Kategorie auf muenchenunterwegs.de.