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Wissenswertes

Wo darf ich in München mit einem Carsharing-Fahrzeug parken?

Geparkt werden darf auf allen Stellplätzen im öffentlichen Raum. Dazu zählen Kurzzeitstellplätze, kombinierte Misch-/ Bewohnerstellplätze, reine Bewohnerstellplätze sowie Kurzzeit-/ Mischstellplätze in Parklizenzgebieten; außerdem auch auf allen bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen in den Sondergebieten „Hauptbahnhof“, „Altstadt“ und in der Messestadt Riem.

Achtung: Halt-/ Parkverbote gelten natürlich auch für Carsharing-Fahrzeuge.

Ebenso ist das Parken in Parkhäusern, auf privaten Parkplätzen sowie auf P+R Anlagen nicht gestattet.

Wichtig ist zudem, das Fahrzeug im Geschäftsgebiet des Anbieters abzugeben, da ein Parken außerhalb des Geschäftsgebietes zusätzliche Gebühren verursachen kann.