Um zu erkennen, wer auf dem Stellplatz parken darf und wer nicht, reicht ein Blick auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Dort befindet sich bei einem Carsharing-Fahrzeug entweder die Münchner Carsharing-Vignette (linkes Foto) und/ oder die Bundes-Carsharing-Vignette (rechtes Foto).
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Fahrzeuge mit der Münchner Vignette dürfen auf allen Carsharing-Stellplätzen und im öffentlichen Raum auf allen Parkplätzen parken, auch in Zonen mit Bewohnerparken oder Kurzzeitzonen. Fahrzeuge, die nur eine Bundes-Carsharing-Vignette oder gar keine Vignette haben (in der Regel Anbieter außerhalb Münchens) benötigen in Parklizenzgebieten je nach Regelung einen Parkschein oder eine Parkscheibe und dürfen zum Beispiel nicht in Bewohnerparkzonen stehen.