Wer ein Fahrzeug anmietet, in dem bereits ein Strafzettel angebracht ist, muss nichts weiter tun. Erhält man einen Strafzettel für den Zeitraum der Miete, gilt es auf Folgendes zu achten:
Zu beachten ist immer, dass Halt-/Parkverbote auch für Carsharing-Fahrzeuge gelten sowie das Parken zum Beispiel an Kreuzungen, auf Gehwegen, Grünstreifen und in Feuerwehreinfahrten grundsätzlich verboten ist. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, drohen zusätzliche Gebühren des Anbieters.