Ein Baustein für die Schulwegsicherheit

Schulstraßen in München

2026 sollen die ersten beiden Schulstraßen in München eingerichtet werden. Ziel einer Schulstraße ist es, dass die Schulkinder selbständig und sicher zur Schule kommen.

Foto: LHM/MOR, Kliewer

Schulstraßen in München

Schulstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte im Umfeld von Schulen, die von Montag bis Freitag (werktags) für einen gewissen Zeitraum für den motorisierten Verkehr gesperrt werden  - meist vor Schulstart zwischen 7.30 und 8 Uhr.

Im März 2025 hat der Mobilitätsausschuss des Stadtrats grundsätzlich beschlossen, Schulstraßen erstmals in München einzuführen. (Den Beschluss finden Sie unten im Downloadbereich.)

Voraussichtlich ab Februar 2026, nach den Faschingsferien, wird es im Stadtbezirk Trudering-Riem die erste Schulstraße Münchens geben. Eine weitere Schulstraße soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 vor der Grund- und Mittelschule an der Lehrer-Wirth-Straße eingerichtet werden.

Ein aktiver und sicherer Schulweg 

Ein wichtiger Aufgabenbereich im Mobilitätsreferat ist die Schulwegsicherheit. Hierzu zählen Maßnahmen zur Unfallvermeidung wie der ehrenamtliche Schulwegdienst und Projekte zur Mobilitätsbildung wie der „Bus mit Füßen“, Aufklärungskampagnen wie „Schon groß!“ oder der Grundschulwettbewerb "Fit in die Schule, fit für die Zukunft!"

Genauso zählen hierzu auch Beschilderungen, Haltverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder bauliche Umgestaltungen, die helfen, Schulwege im ganzen Münchner Stadtgebiet sicherer zu gestalten. Schulstraßen sind eine Neuheit in München.

Ein aktiver Schulweg, der zu Fuß, mit dem Tretroller oder dem Fahrrad eigenständig zurückgelegt wird, hat viele Vorteile:

  • Er macht wach und aufmerksam,
  • fördert die Selbständigkeit,
  • schult die Verkehrskompetenz,
  • stärkt Freundschaften,
  • vermittelt Erfolgserlebnisse und
  • verbessert die Schulwegsicherheit aller.

Übrigens: Die Schulwegpläne in Papierform wurden im Jahr 2022 durch das digitale Schulwegportal ersetzt. Es zeigt die besetzten Standorte von Schulweghelfer*innen, Ampeln, Fußgängerüberwege und vieles mehr. Durch die digitale Darstellung können alle Daten in aktueller Form abgebildet werden und Eltern erhalten weiterführende Informationen beim Anklicken der Symbole, wie beispielsweise die Besetzungszeiten der entsprechenden Schulweghelfer*innen-Standorte.

Das Schulwegportal gibt es in zwei Kategorien:

Die Links finden Sie auch untenstehend.

FAQ Schulstraßen

Das sind Straßen oder Straßenabschnitte im unmittelbaren Umfeld von Schulen, die vor Schulbeginn für 30 Minuten für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden.

Die Standorte für das Projekt „Schulstraße“ wurden unabhängig von den Stadtbezirken ausgewählt. Analysen haben ergeben, dass die ausgewählten Standorte aufgrund ihrer örtlichen Gegebenheiten besonders gut für die Einrichtung einer Schulstraße geeignet sind. Es wird erwartet, dass die Schulstraßen die Verkehrssituation rund um die Schulen nachhaltig verbessern.

Das Hauptziel der Schulstraßen ist es, den Kindern einen sicheren und selbstständigen Schulweg zu ermöglichen. Grundschulkinder haben durch die Sprengelzugehörigkeit zumeist einen Schulweg, den sie gut allein zu Fuß, mit dem Tretroller oder dem Fahrrad zurücklegen können. Dennoch werden viele von ihnen mit dem Auto gebracht, was den Verkehr vor den Schulen erhöht und ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die Schulstraße soll diesen Kreislauf durchbrechen, indem der Autoverkehr im unmittelbaren Umfeld der Schule reduziert und entzerrt wird.

Ein sicherer Start in den Straßenverkehr hilft den Kindern, wichtige Fähigkeiten zu erlernen und das nötige Wissen über Verkehrsregeln praktisch anzuwenden.

Die Einrichtung einer Schulstraße dient der Förderung der selbstständigen und sicheren Teilnahme der Schulkinder am Straßenverkehr. Durch die Einrichtung einer Schulstraße werden Eltern sowie Kinder ermutigt, zumindest einen Teil ihres Schulweges ohne das Auto zurückzulegen. Wenn eine Straße für die Einrichtung einer Schulstraße gesperrt wird, haben die Kinder die Möglichkeit, wichtige Verkehrserfahrungen zu sammeln. Die Schulkinder dürfen, wenn sie zu Fuß oder mit einem Tretroller unterwegs sind, sich im Rahmen einer sinnvollen Verkehrserziehung auch während Zeit nur auf dem Gehweg aufhalten und die Fahrbahn nur zum erforderlichen Überqueren bzw. zum Radfahren benutzen. Es werden somit keine atypischen Verkehrssituationen geschaffen.

Durch die Einrichtung einer Schulstraße werden Eltern dazu ermutigt, Kinder zumindest einen Teil des Schulwegs selbstständig und aktiv zurücklegen zu lassen.

Eltern, die ihre Kinder trotzdem mit dem Auto bringen müssen, können die extra hierfür eingerichteten „Bringzonen“ nutzen. Diese Haltemöglichkeiten sind örtlich so gelegen, dass sie für die ein- und aussteigenden Kinder sicher und fußläufig erreichbar sind.

Dadurch, dass die Flächen ausschließlich zum Ein- und Aussteigen von Kindern genutzt, ein längeres Parken hier nicht erlaubt ist und die Flächen auch nicht durch andere Fahrzeuge beparkt werden dürfen, wird ein Parksuchverkehr durch die Eltern vermieden.

Die Einrichtung von Schulstraßen geht auf den Auftrag des Stadtrats aus seiner Grundsatzentscheidung (Sitzungsvorlage 20-26 / V 14480) im März 2025 zurück. Das Mobilitätsreferat hat daraufhin eine Vorauswahl geeigneter Standorte getroffen und Abstimmungen mit den entsprechenden Grundschulen, den jeweiligen örtlichen Bezirksausschüssen und der Polizei vorgenommen. Basierend auf diesen Gesprächen wurde je Schulstraße ein Verkehrs- und Umsetzungskonzept entwickelt, welches vom zuständigen Bezirksausschuss beschlossen wird.

Das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München arbeitet eng mit der Polizei zusammen, die allgemein für die Überwachung von Verkehrsverboten und die Schulwegsicherheit zuständig ist. Zudem steht das Mobilitätsreferat mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung bezüglich des ruhenden Verkehrs in Kontakt. Es wird angestrebt, dass in den ersten Wochen nach Einrichtung der Schulstraßen auch eine physische Absperrung (Schrankenzaun) eingesetzt wird, um die neue Verkehrsregelung deutlich zu machen und die Beachtung zu erhöhen. Darüber hinaus sind Inhaber*innen einer Ausnahmegenehmigung verpflichtet, diese mitzuführen und gut sichtbar in ihrem Fahrzeug auszulegen.

Eine Schulstraße bleibt das ganze Jahr über in Kraft. Eine Anpassung an die bayerischen Ferienzeiten ist nicht praktikabel, da nicht alle Verkehrsteilnehmenden mit diesen Zeiten vertraut sind. Zudem gibt es innerhalb der Schulstraße einen Hort, der andere Ferienzeiten als die Schule hat. Daher ist es sinnvoll, die Beschilderung einheitlich und ganzjährig zu gestalten.

Für Rettungsfahrzeuge sowie den ärztlichen Notdienst ist in einem Einsatzfall ein uneingeschränktes Befahren aufgrund von Sonderrechten erlaubt. Ebenso ist das Befahren für die Müllentsorgung und Straßenreinigung weiterhin möglich.

Die Pilotierung der Schulstraßen wird evaluiert. Dabei wird geprüft, ob und inwieweit die Schüler*innen von der Maßnahme profitieren. So können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, die auch an anderen Schulen in München helfen werden, die Sicherheit auf dem Schulweg zu verbessern.

Weiterführende Links und Downloads

Kontakt

Team Pilotprojekt Schulstraßen
Mobilitätsreferat, Landeshauptstadt München
schulstrassen@muenchen.de