News vom 19. Januar 2023
Eine generelle Ausnahme gibt es für Anwohner*innen, Schwerbehinderte mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis und Lieferverkehr. Darüber hinaus gelten umfassende Ausnahmen per Allgemeinverfügung sowie gesetzlichen Vorgaben. Zudem können Einzelausnahmen zum Dieselfahrverbot gemäß § 1 Absatz 2 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) für besondere Fahrtzwecke ab jetzt im Kreisverwaltungsreferat beantragt werden.
Aufgrund der Kurzfristigkeit genügt als Zufahrtsberechtigung bis zum 30. April der Nachweis der erfolgten Antragstellung. Antragsteller*innen bekommen nach Antragseingang eine Bescheinigung zugesandt, mit der sie vorerst in die Umweltzone fahren dürfen. Diese ist gut lesbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Anträge zu Einzelausnahmen können digital im Kreisverwaltungsreferat beantragt werden - den Link finden Sie ebenfalls in der Infobox.
Der Hintergrund für das Dieselverbot ist das Ziel, die Stickstoffdioxid-Immissionen in München zu senken. Dazu hat die Stadt im Rahmen der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans München ein Stufenplan zur Einführung eines Diesel-Fahrverbots für die Abgasnormen bis Diesel EURO 5/V erarbeitet. Das umfassende Ausnahmekonzept sowie ausführliche Antworten zu oft gestellten Fragen finden Sie online über den Link in der Infobox.