Ab Montag, 20. Juli, verdeutlicht eine ergänzende Beschilderung die Abstellregeln für Stellplätze der Anbieter STATTAUTO und CarVia an den derzeit 108 Standorten.
Die Zusatzschilder unterstreichen, dass auf dem Parkplatz nur die auf dem Schild genannten Anbieter des stationsbasierten Carsharings parken dürfen, andere Carsharing-Autos dürfen dort im Vergleich zu allgemeinen Carsharing-Stellflächen nicht parken. Auch wird auf die Möglichkeit des Abschleppens unberechtigt abgestellter Fahrzeuge durch den Anbieter des stationsbasierten Carsharings, der eine Sondernutzungserlaubnis für den betreffenden Stellplatz hat, hingewiesen. Zusätzlich arbeiten die Anbieter in ihren Apps mit Sperrzonen und zusätzlichen Hinweisen, um Fehlbeparkungen zu vermeiden.


Hintergrund der Maßnahmen, die das Mobilitätsreferat gemeinsam mit STATTAUTO und CarVia erarbeitet hat, sind wiederholte Fehlparkvorfälle seit Einführung des stationsbasierten Carsharings im öffentlichen Raum in München im November 2025. Trotz der auch bisher gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ausgestalteten Beschilderung kam es wiederholt zu Unklarheiten und Vorfällen, bei denen fälschlicherweise dort abgestellte Privat- und Carsharingfahrzeuge im Auftrag der stationsbasierten Anbieter abgeschleppt wurden.
Das Mobilitätsreferat begleitet das stationsbasierte Carsharing schon seit seiner Einführung mit Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem durch Informationskampagnen im Münchner Stadtgebiet und Postwurfsendungen für Anwohnende.