News vom 6. April 2022

Radfahren in München

Beschluss im Mobilitätsausschuss: Fünf Radschnellwege werden weiter geplant

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Beschluss im Mobilitätsausschuss: Fünf Radschnellwege werden weiter geplant

Neben dem bereits beschlossenen Pilotschnellweg nach Garching sollen nun fünf weitere Radschnellwege ins Umland weiterverfolgt werden. Priorität genießt dabei die Verbindung nach Markt Schwaben. 

Die Entscheidung für die Radschnellwege basiert auf Machbarkeitsstudien, deren Ergebnisse das Mobilitätsreferat dem Stadtrat vorgelegt hat. Diese belegen die Wirtschaftlichkeit und den Nutzen der Radschnellverbindungen. Zunächst soll nun die Trasse nach Markt Schwaben auf der ganzen Länge von neun Kilometern vertieft geplant werden. Die Trasse in den Osten weist mit zukünftig rund 6.100 Nutzer*innen pro Tag das höchste Potenzial auf und kann mit einer Breite von drei Metern (in eine Fahrtrichtung) unter höchsten Standards geplant werden. Hinzu kommt, dass der Landkreis München die Realisierung des Radschnellwegs ebenfalls schon beschlossen hat.

In den Machbarkeitsstudien wurden fünf Strecken aus der Innenstadt in Richtung Dachau, Markt Schwaben, Oberhaching, Starnberg und Fürstenfeldbruck sowie die Machbarkeit eines Radrings untersucht. Alle Strecken haben eine hohe Verkehrsbedeutung für den Berufs- und Pendelverkehr mit täglich mehr als 2.000 Radfahrten. Für die fünf Verbindungen ins Umland konnte auch die Wirtschaftlichkeit belegt werden. Deshalb wurde für die Stadt-Umland-Verbindungen jeweils die bestmögliche Linienführung festgelegt. Künftig sollen bei allen Neu- und Umplanungen auf diesen Strecken die Qualitätsstandards von Radschnellverbindungen berücksichtigt werden (dazu gehören eine direkte und umwegfreie Wegführung mit wenigen Zwischenstopps und eine Radwegbreite von drei Metern in eine Fahrtrichtung).

Auch der Radschnellverbindungsring innerhalb Münchens wird nicht verworfen, denn die Machbarkeitsstudie hat ein hohes Potenzial an Radler*innen für einen Radring zwischen Altstadt- und Mittlerem Ring ermittelt. Bei der Fortschreibung der Netzkonzeption Radverkehr wird das Mobilitätsreferat deshalb diese Trassenführung berücksichtigen, jedoch nicht den Standard übernehmen, der üblicherweise für Radschnellverbindungen angesetzt wird.