News vom 3. August 2022
Wenn Nutzer*innen E-Tretroller außerhalb der markierten Flächen abstellen, bedeutet dies automatisch ein Fortlaufen der Mietzeit und kann somit zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Neben den bereits bestehenden Fahrverbotszonen wird damit die gesamte Altstadt faktisch flächendeckend eine Parkverbotszone.
Nachdem in einem ersten Schritt im Mai insgesamt 24 Abstellflächen in der Altstadt aktiviert wurden, kommen nun weitere hinzu, insgesamt besteht das zukünftige Abstellnetz aus 43 Flächen innerhalb des Altstadtrings.
Zum Hintergrund
Die Einführung gesonderter Abstellflächen für E-Tretroller ist ein Pilotprojekt und wird evaluiert. Bei Erfolg werden diese Flächen dauerhaft eingerichtet. Das Mobilitätsreferat hat die neue Regelung für die Abstellplätze gemeinsam mit den E-Tretroller-Anbietern, dem Bezirksausschuss 1 (Altstadt- Lehel), dem Kreisverwaltungsreferat und der Polizei ausgearbeitet.
Das Fazit der Beteiligten über die Wirksamkeit der ersten 24 Abstellflächen in den vergangenen Wochen fällt durchweg positiv aus: Die Flächen werden angenommen und die Anbieterfirmen tragen zur Wirksamkeit der Abstellflächen bei. Das Mobilitätsreferat geht zudem davon aus, dass sich mit der Aktivierung weiterer Abstellflächen und der Inbetriebnahme des stationsbasierten Abstellsystems die Auslastung der Abstellflächen, auch mangels Alternativen auf Gehwegen, erhöhen wird.