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Abstellflächen für E-Tretroller in der Altstadt

Foto: LHM

Abstellflächen für E-Tretroller in der Altstadt

E-Tretroller haben eigens eingerichtete Abstellflächen im Bereich der Altstadt. In enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem zuständigen Bezirksausschuss und allen aktiven Sharing-Anbietern wurde das Abstellenflächennetz verdichtet. Zukünftig stehen allen Nutzer*innen von E-Tretrollern insgesamt 43 Abstellflächen zur Verfügung.

Um die Abstellsituation in der Altstadt zu verbes­sern, hat das Mobilitätsreferat eng mit allen Beteiligten an der Einrichtung eines Abstellflächennetzes für die E-Tretroller zusammengearbeitet. In einem ersten Schritt konnten bis Mitte Mai 2022 mehr als 20 Abstellflächen eingerichtet werden. Im Juli 2022 wurden weitere Abstellflächen in der Altstadt eingerichtet. Insgesamt wird das zukünftige Abstellnetz aus insgesamt 43 Abstellflächen in der Altstadt bestehen. Diese hohe Dichte erleichtert es den Nutzer*innen, ausgeliehenen Fahrzeuge ohne großen Aufwand abzustellen.

Ab dem 5. August 2022 ist die Rückgabe von geliehenen E-Tretrollern im Altstadtbereich nur noch auf diesen Flächen möglich. Diese Abstellflächen für E-Tretroller sind deutlich gekennzeichnet und beschildert. Aufgrund von Veranstaltungen kann es allerdings immer wieder zu zeitlichen Aufhebungen von einzelnen Abstellflächen kommen.

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Die Aktivierung des stationären Abstellsystems hat zur Folge, dass das Abstellen von E-Tretroller außerhalb dieser Flächen für Nutzer*innen nicht ohne Weiteres möglich sein wird. Im gesamten Bereich der Altstadt wird flächendeckend eine Parkverbotszone technisch eingerichtet. Das Abstellen der E-Tretroller außerhalb der ausgewiesenen Abstellflächen würde automatisch einen Fortlauf der Miete bedeuten und kann so zu einer kostspieligen Angelegenheit für die Nutzer*innen werden.

Ein erstes Fazit über die Wirksamkeit der ersten Abstellflächen in den vergangenen Wochen fällt nach Meinung aller Beteiligten (Mobilitätsreferat, Kreisverwaltungsreferat, Bezirksausschuss, Polizei München) durchweg positiv aus. Die Abstellflächen werden von den Nutzer*innen gut angenommen. Die unterstützenden Maßnahmen durch die Anbieter tragen größtenteils zur Wirksamkeit dieser Abstellflächen bei.

Die neue Regelung soll verhindern, dass E-Tretroller dort abgestellt werden, wo sie Fußgänger*innen, insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, behindern oder gefährden könnten. Das Mobilitätsreferat hat die neue Regelung für die Abstellplätze gemeinsam mit den E-Tretroller-Anbietern und dem Bezirksausschuss Altstadt-Lehel ausgearbeitet (BA 1). 

Die Nutzung der gesonderten Abstellflächen für E-Tretroller ist ein Pilotprojekt und soll evaluiert werden. Bei Erfolg sollen diese Flächen dauerhaft eingerichtet werden.

Übrigens: Das Mobilitätsreferat hat neben dem Altstadtgebiet auch in verschiedenen weiteren Stadtbezirken in der Innenstadt, stets in Abstimmung mit den örtlichen Bezirksausschüssen, gesonderte Abstellflächen für Sharing-E-Tretroller eingerichtet. Zum Teil handelt es sich dabei auch um kombinierte Stellflächen für E-Tretroller, Fahrräder und E-Motorroller. Die Stadt hat die Sharing-Anbieter bei der Definierung der Standorte eingebunden: Als Entscheidungsgrundlage zur Auswahl der Flächen wurden zusammengefasste Nutzungsdaten zu stark frequentierten Punkten im Stadtgebiet verwendet, an denen besonders viele Mietvorgänge begonnen oder beendet werden.

 

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Mobilitätsreferat
ekf.mor@muenchen.de