Wissenswertes
Kann der Bedarf an Fahrradabstellanlagen nicht auf Privatgrund gedeckt werden (z.B. in bestehenden dichten Wohngebieten), ist es möglich, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum zu errichten.
Neue Fahrradabstellplätze werden im öffentlichen Raum nur dann geprüft und errichtet, wenn ein allgemeiner Bedarf angemeldet wurde. Außerdem muss es sich bei den geforderten Flächen für neue Fahrradabstellanlagen um Flächen handeln, für die die Landeshauptstadt München zuständig ist.
Neue Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum können über Bürgerversammlungsempfehlungen, von den Bezirksausschüssen und dem Stadtrat beantragt werden. Auch im Rahmen von Umbaumaßnahmen des Straßenraums, größeren Bauprojekten oder durch standortbezogene Anmeldung akuter Belange innerhalb der Stadtverwaltung können neue Fahrradabstellanlagen beantragt werden. Sehen Sie sich hierzu gerne auch die Infoseite zum Beantragen neuer Fahrradabstellplätze an.
Vor der Errichtung erfolgt eine Abwägung zwischen allen vor Ort relevanten Belangen und eine Abstimmung mit anderen Nutzungsanforderungen. Abstellanlagen können beispielsweise nur dann errichtet werden, wenn eine ausreichende nutzbare Breite für den Fußverkehr verbleibt. Da der öffentliche Raum in München begrenzt ist, müssen meist Kompromisse gefunden werden. Das heißt, dass nicht alle beantragten Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden können.