Wissenswertes

Wann und wie werden in München neue Fahrradabstellplätze geschaffen?

In München gilt grundsätzlich, dass Fahrradabstellmöglichkeiten durch die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf Privatgrund errichtet werden müssen. Demnach muss bei neuen Bauvorhaben schon im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass ausreichend Fahrradabstellanlagen realisiert werden (hier finden Sie die aktuelle Fahrradabstellsatzung). Kann der Bedarf an Fahrradabstellanlagen nicht auf Privatgrund gedeckt werden (zum Beispiel in bestehenden dichten Wohngebieten), ist es möglich, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum zu errichten. Sehen Sie sich hierzu auch die Infoseite zum Beantragen neuer Fahrradabstellplätze an.