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Pressemitteilung vom 1. August 2025
Pressemitteilung

Neue Regelungen für Parkausweise ab 1. August

Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt oder ein Gewerbe betreibt und keine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug hat, kann einen Parkausweis beantragen.

Foto: LHM/MOR, DobnerAngermann

Mitteilung aus 2025
Neue Regelungen für Parkausweise ab 1. August

Ab heute, 1. August 2025, gelten neue Regeln für die Beantragung der Ausweise: Zum einen erhalten Hotels wie andere gewerbliche Anlieger*innen nun nur noch einen Parkausweis. Zum anderen werden Fahrzeuge ab einer Länge von 6,00 Metern nur in Härtefällen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Bestehende Eintragungen bleiben erhalten.

Parkausweise können weiterhin bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats online beantragt werden. Alle wichtigen Informationen gibt es auf der Website unter https://stadt.muenchen.de/buergerservice/verkehr-mobilitaet/parken/parkausweise.

Der Stadtrat hat die neuen Regelungen im Rahmen des Beschlusses „Management des öffentlichen (Straßen-)Raums“ des Mobilitätsreferats im März 2025 beschlossen. Im Zentrum steht dabei die effizientere Nutzung des Parkraums und die Gewährleistung der Erreichbarkeit vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit im Sinne der „Vision Zero“.