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Pressemitteilung vom 26. August 2026
Pressemitteilung

Mit dem Rad und zu Fuß sicherer durch die Laimer Unterführung

In der Laimer Unterführung, die die Stadtbezirke Neuhausen-Nymphenburg und Laim miteinander verbindet, kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden: Der Platz ist begrenzt, die Verbindung viel genutzt, eine bauliche Trennung der beiden Verkehrsarten ist bis zur Fertigstellung der sogenannten Umweltverbundröhre voraussichtlich Ende 2028 nicht möglich.

Foto: LHM/MOR

Mit dem Rad und zu Fuß sicherer durch die Laimer Unterführung

Weil es aber zeitnah eine Verbesserung der Situation vor Ort braucht, haben Mobilitätsreferat, Baureferat, Behindertenbeirat und Polizei an einem „Runden Tisch Laimer Röhre“ Maßnahmen für kurzfristige Verbesserungen erarbeitet. Seit dieser Woche werden erste Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Miteinanders realisiert, die weiteren Maßnahmen werden sukzessive umgesetzt.

Für die Umsetzung der Maßnahmen, die auch mit den Vertreter*innen der beiden Bezirksausschüsse abgestimmt sind, nutzt die Verwaltung bewusst die verkehrsärmere Ferienzeit, um die Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen möglichst gering zu halten.

Geplante Änderungen im Bereich der Beschilderung und Markierungen
  • Ergänzung der Radweg-Beschilderungen im Vorlauf der Röhre mit dem Zusatz „Ende“ und den Zusätzen „25m“ und „40m“ auf der Nordseite sowie dem Zusatz „20m“ auf der Südseite vor beiden Tunneleingängen.
  • Anbringung eines „Schrittfahren“-Schildes auf neongelbem Hintergrund am Tunneleingang auf der Nordseite sowie im Bereich des Lichthofs.
  • Anbringung der Zusätze „Schrittfahren max. 5-7km/h“ am Nord- und Südportal der Röhre.
  • Markierung am Beginn des gemeinsamen Flächenbereichs unmittelbar nach der Beschilderung, inklusive Schrägmarkierungen über die gesamte Breite und weißer Markierungen entlang der abgestellten Fahrräder.
  • Markierung des Schriftzugs „Schritttempo“ sowie von Fußgänger- und Fahrradpiktogrammen zur besseren Orientierung.
Öffentlichkeitsarbeit und kommunikative Maßnahmen

Schon jetzt gilt: Rechtlich gesehen ist der Bereich in der Unterführung ein Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. Das heißt, Radfahrende sind auf diesen Flächen „zu Gast“, müssen auf Fußgänger*innen Rücksicht nehmen und dürfen sie nicht gefährden oder behindern. Radfahrende dürfen auf diesen Wegen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (bis maximal 7 km/h).

Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden und Verdeutlichung der geltenden Regelung werden in den kommenden Wochen Banner an  den Tunneleingängen angebracht, die auf die veränderten Regeln hinweisen. Zudem wird die Kampagne „Miteinander unterwegs mit Herz“ fortgesetzt, bei der eine Vor-Ort-Aktion im Herbst auf das Thema gegenseitige Rücksichtnahme aufmerksam machen wird.

Sauberkeit und Sicherheit

Um eine Fehlbelegung der Fahrradabstellanlagen im Tunnel durch mutmaßlich aufgegebene Fahrräder sowie Schrotträder zu verhindern, hat die P+R Park & Ride GmbH im Juli eine gezielte zusätzliche „Radlramadama-Aktion“ zur Überprüfung und Entfernung entsprechender Fahrräder durchgeführt. Dabei konnten 125 mutmaßlich aufgegebene Fahrräder und ein Schrottrad entfernt werden. Auch dies trägt zur Verbesserung der Situation bei, da damit ein geordnetes Abstellen von Fahrrädern gesichert wird und zudem ein saubereres Gesamtbild entsteht.

Ausblick

Die Verwaltung sieht in diesen Maßnahmen einen wichtigen Schritt, Radfahrende zu sensibilisieren, mehr auf den Fußverkehr zu achten, um so eine bessere gegenseitige Rücksichtnahme zu erreichen. Nach der Umsetzung wird die Situation weiterhin beobachtet.